NIcht einfach: Patientensicherheit in der außerklinischen Intensivpflege
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DirkStr -
6. März 2023 um 17:28 -
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Die außerklinische Intensivpflege im Privathaushalt stellt für einige Versicherte eine wichtige Alternative zur stationären Versorgung dar. Denn hiermit können sie selbstbestimmt ihr Leben gestalten, frei nach: Sie sind Herr im Hause.
Allerdings kann dies auch zu Sicherheitsrisiken führen, insbesondere wenn die Patienten auf komplexe medizinische Technologien angewiesen sind.
Trotzdem kann die Pflege im Privathaushalt die Selbstbestimmung des Patienten einschränken. Es könnte nötig sein, dass eine Pflegeperson ständig anwesend ist. Dies kann den Patienten verunsichern, da er oder sie erlebt, es klappt nicht allein. Dies kann zu psychischen Belastungen führen.
Doch in einer Intensiv-WG (oder Pflege-WG) kann die Einschränkung der Selbstbestimmung weitaus höher sein, insbesondere wennn die / der Versicherte sich eine Pflegefachkraft mit ein oder zwei anderen Mitbewohner teilen muss und damit im selbstbestimmten Leben eingeschränkt ist, zum Beispiel um spontan allein unterwegs zu sein.
Ebenso können Sicherheitsrisiken auftreten, wenn nicht ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal oder unzureichende Ausrüstung zur Verfügung stehen, wie, wenn benötigte Medizinprodukte nicht genehmigt wurden oder Lieferengpässe bestehen oder eine unzureichende ärztliche Betreuung besteht. Dies kann zu Komplikationen führen, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein können.
Es ist daher wichtig, dass die Patientensicherheit bei der außerklinischen Intensivpflege im Privathaushalt sorgfältig überwacht wird. Dazu gehört, dass das Pflegepersonal ausreichend qualifiziert ist und regelmäßig Schulungen erhält, um sicherzustellen, dass sie über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um die Patienten angemessen zu versorgen.
Doch sollte die Patientensicherheit nicht über den Grundrechten wie der Schutz der Familie oder die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit stehen.
Letztlich sollten Patienten die Wahl haben, ob sie im Krankenhaus oder zu Hause gepflegt werden möchten. Es ist jedoch wichtig, dass die Entscheidung auf der Grundlage einer fundierten Risiko-Nutzen-Abwägung getroffen wird.
Jede:r Versicherte sollte diese Risiko-Nutzen-Abwägung selbst treffen können, auch mit den Bedenken der Patientensicherheit, ob sie/er in der privaten Wohnung oder stationär leben möchte. Denn das Recht, sein Leben selbst zu gestalten, wie alle anderen Menschen auch, darf ihr/ihm nicht entzogen werden, wenn sie/er Assistenz oder pflegerische Hilfe bis zu 24h/täglich bedarf.
Wieso und warum? Ein Blick vom PflegeZIrkus.