Urlaub mit tracheotomiertem Kind

  • Hallo,


    wir haben ein tracheotomiertes Kind und wollen mit diesem in den Urlaub fahren (4 Wochen Ostsee).


    Letzes Jahr hat das für 3 Wochen auch geklappt, die Pflegekräfte haben in einem separaten Zimmer in der GEMEINSAMEN Ferienwohnung geschlafen, Bad und Küche haben wir uns geteilt (die Pflegekräfte waren damit auch einverstanden).




    Jetzt haben wir gerüchteweise gehört, wir müssten den Kräften eine EIGENE Wohnung stellen ? Das wäre natürlich mit wesentlich höheren Kosten verbunden.




    Stimmt das, und müssen wir noch weitere Anforderungen in Bezug auf das Pflegepersonal beachten ?




    Über eine Antwort wären wir sehr dankbar !




    Vielen Dank für Eure Bemühungen,


    mit besten Grüssen





    Alexander Weber

  • Hallo Alexander,


    kann Dir leider keine Info geben, da wir mit Korinna immer ins Kinderhospiz fahren um Urlaub zu machen.
    Ich hoffe, daß sich jemand findet der Dir weiterhelfen kann.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Ich bin gerade auf den Gedanken gekommen, dass es sich für die Pflegekräfte um eine "Dienstreise" handelt, was meint Ihr ?

  • Hallo Alexander.
    Wir fahren nun auch mit einem Kind in den Urlaub.
    Wir haben keine eigene Wohnung, wir, also meine Kollegin und ich, teilen uns das Zimer mit dem Kind. So haben wir es auf der Klassenfahrt letztes Jahr auch gemacht.
    Aber das ist eben auch Kullanz von uns. An sich könnten wir auch sagen, dass wir ein extra Zimmer benötigen, denn ich bekomme ja nachts fast alles mit und meine Kollegin, die die Nächte macht muß ja tagsüber schlafen können-....


    Aber dass ne eigene Wohnung gestellt werden muß- das glaube ich nicht.


    Doch da , so weit ich weiß, kein PD verpflichtet ist mit in den Urlaub zu fahren, kann es natürlich sein, dass die ein oder anderen nun "extrawürste" mit einkalkulieren..
    Denn es ist ja nunmal so, dasss die Schwestern/Pfleger ihre Freizeit auch dort am Ort verbringen "müssen" ;)


    Das mit der Dienstreise.. hmmm gute Frage. Aber vom ersten Gefühl her würde ich nein sagen.
    Falls doch würde es mich natürlich interessieren *gg*


    Wie gesagt- ich denke es kommt auf die KKS an, was sie machen, womit Ihr Euch einigt... was den Platz und so angeht.

  • denke schon, dass es eine Dienstreise ist:



    1. Ist die Zeit der Dienstreise Arbeitszeit?


    2. Welche Aufwendungen einer Dienstreise sind erstattungsfähig?


    Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften an einen Ort außerhalb des Dienstortes reist (Kundenbesuche, mehrtägige Konferenzen, Messen...).



    Hat der Arbeitnehmer während der Dienstzeit Aufwendungen gemacht, so sind diese ihm vom Arbeitgeber zu erstatten, § 670 BGB (Aufwendungsersatz). Erstattungsfähig sind diejenigen Auslagen, die durch die Dienstreise entstehen, also Fahrtkosten, Bewirtungsaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen. Die Notwendigkeit und die Höhe der einzelnen Aufwendungen hat der Arbeitnehmer im einzelnen darzulegen und im Prozeß ggf. zu beweisen.



    Die Steuerpauschalen bei Dienstreisen betragen ab 01.01.2002:


    Dienstreise


    mit eigenem Kfz: EUR 0,30 pro km


    mit eigenem Motorrad/-roller EUR 0,13 pro km


    mit eigenem Moped/Mofa EUR 0,08 pro km


    mit eigenem Fahrrad EUR 0,05 pro km


    Dieser Betrag erhöht sich je mitgenommene Person um EUR 0,02 pro km beim Kfz und um EUR 0,01 pro km beim Motorrad/-roller. Außergewöhnliche Kosten (z.B. Unfallkosten) können neben diesen Pauschalen berücksichtigt werden.


    Verpflegungsmehraufwendungen:


    Je Kalendertag bei Auswärtstätigkeit von 8 bis weniger als 14 Stunden EUR 6,00 pro Tag


    bei Auswärtstätigkeit von mindestens 14 bis weniger als 24 Stunden EUR 12,00 pro Tag


    bei Auswärtstätigkeit von mindestens 24 Stunden EUR 24,00 pro Tag


    Übernachtungskosten:


    EUR 20,00 oder nach Rechnung abzüglich EUR 4,50 bei Gesamtpreis für Unterkunft und Frühstück.


    Sonstige Reisekosten:


    Neben den pauschalierten Fahrtkosten können zusätzlich anfallende, durch die Dienstreise veranlaßte Aufwendungen abgezogen werden, z.B. Porto, Telefon, Gepäckaufbewahrung, Park- und Straßengebühren.


    Bei Auslandsdienst- und -geschäftsreisen gelten Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten unterschiedlich je nach Reiseland.

  • <Hall ound danke für die Info.
    Nun aber ein aber ;)
    Da steht ja, dass die Aufwendungen während derDienstzeiten vom Arbeitgeber zu erstatten sind.
    OK die Dienstzeit wird ja bezahlt. Verpflegung müsste man sich so oder so mit zur Arbeit nehmen...


    Von wegen der Unterkunft...
    Ich weiß, dass es PD gibt, die dies zahlen, andere wiederum nicht..
    Dann muß die Familie ran, denn diese möchte ja Pflegepersonal mitnehmen.


    In der Regel wird man ja nicht gezwungen mit einer Familie in den Urlaub zu fahren, seine Zeit außerhalb der Dienstzeit dort zu verbringen.., ich denke den Arbeitgeber kann man dann nicht "anzapfen".


    Aber wenn das mit der Steuererklärung natürlich ein Stück weit abgedeckt werden kann wäre das super- zu mindest was ja die Verpflegung anbetrifft.
    Oder bei Pflegepersonal, das mit dem eigenen Auto hinterher fährt... und oder die Übernachtungen selber zahlen müsste..


    danke für den Denkanstoß

  • Hallo,


    damit wir die probleme erst gar nicht hatten sind wir immer
    ohne KS in den Urlaub gefahren!!!


    War auch jedesmal wunderschön.


    Nichts gegen KS, aber es war sehr schön nur mit Familie und ich möchte diese Zeit nicht missen.
    Allerdings habe ich einige "Fehlstunden" in Absprache mit dem PD und der KK
    vor, bzw. nach dem Urlaub bekommen. z.b. noch ein ND mehr.


    Unser Große hat sich dieses Jahr nochmal Familienurlaub gewünscht.


    LG
    Moni

  • Hallo
    Kann dir nicht wirklich Helfen, wir wohnen in der Schweiz und da gelten andere Regeln. Wir waren jedoch vor 2 Jahren für 3 Wochen in Wales und hatten auch ein Betreuungsperson dabei, jeweils für die Nächte. Die Versicherung zahlte uns oder der Betreuungsperson die uns zugelassenen Stunden. Den Rest mussten wir mit der Betreuungsperson persönlich vereinbaren. Wir bezahlten ihr den Flug und das Essen und sie wohnte bei uns in der Wohnung.
    Liebe Grüsse Kerstin

  • Ich glaube, das es guter Wille des Pflegedienstes ist wenn er mitreist: spreche doch mit den in Frage Leuten! Ich finde aber schon, das sie ein eigenes Zimmer verdienen.
    Urlaub ist ja leider über Kurzzeitpflege abgedeckt, deswegen würde ich verhandeln und diplomatisch sein :)