So, jetzt kommt mal wieder ne komplizierte Frage von einer Mama mit einem etwas älteren Kind … Bianca hat ab Februar Konfirmandenunterricht. Schulbegleitung durch Kinderkrankenschwestern muss ja bezahlt werden. Aber wie sieht das mit Konfirmandenunterricht aus ? Fällt das in den Bereich “Freizeitgestaltung” ?
ich würde mal behaupten, dass das zur “erweiterten Häuslichkeit” gehört. Bei den Urteilen auf der Intensivkinderseite http://www.intensivkinder.de/newsinfos.html ist dieser Punkt dabei “Bundesgericht bestätigt: Pflege auch außerhalb der Wohnung” Da sind 2 Urteile mit Aktenzeichen genannt. Und es geht dabei auch um Kindertagesstätten und damit ja auch um eine freiwillige Sache. Es gibt ja keine Kindergartenpflicht. Soweit ich weiß, muss für die Teilhabe am öffentlichen Leben auch gezahlt werden. Und Konfirmandenunterricht gehört ja unbedingt dazu.
Deine Frage kann ich Dir nicht beantworten, aber wir haben die Konfirmandenbegleitung selber gemacht, d.h. ich bin jede Woche mit in den Unterricht gegangen.
Vom Gefühl her gebe ich Nellie jedoch recht, da es ja um Teilnahme am öffentlichen Leben geht, was auch unseren Kindern ermöglicht werden muss.