denke schon, dass es eine Dienstreise ist:
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Ist die Zeit der Dienstreise Arbeitszeit?
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Welche Aufwendungen einer Dienstreise sind erstattungsfähig?
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften an einen Ort außerhalb des Dienstortes reist (Kundenbesuche, mehrtägige Konferenzen, Messen…).
Hat der Arbeitnehmer während der Dienstzeit Aufwendungen gemacht, so sind diese ihm vom Arbeitgeber zu erstatten, § 670 BGB (Aufwendungsersatz). Erstattungsfähig sind diejenigen Auslagen, die durch die Dienstreise entstehen, also Fahrtkosten, Bewirtungsaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen. Die Notwendigkeit und die Höhe der einzelnen Aufwendungen hat der Arbeitnehmer im einzelnen darzulegen und im Prozeß ggf. zu beweisen.
Die Steuerpauschalen bei Dienstreisen betragen ab 01.01.2002:
Dienstreise
mit eigenem Kfz: EUR 0,30 pro km
mit eigenem Motorrad/-roller EUR 0,13 pro km
mit eigenem Moped/Mofa EUR 0,08 pro km
mit eigenem Fahrrad EUR 0,05 pro km
Dieser Betrag erhöht sich je mitgenommene Person um EUR 0,02 pro km beim Kfz und um EUR 0,01 pro km beim Motorrad/-roller. Außergewöhnliche Kosten (z.B. Unfallkosten) können neben diesen Pauschalen berücksichtigt werden.
Verpflegungsmehraufwendungen:
Je Kalendertag bei Auswärtstätigkeit von 8 bis weniger als 14 Stunden EUR 6,00 pro Tag
bei Auswärtstätigkeit von mindestens 14 bis weniger als 24 Stunden EUR 12,00 pro Tag
bei Auswärtstätigkeit von mindestens 24 Stunden EUR 24,00 pro Tag
Übernachtungskosten:
EUR 20,00 oder nach Rechnung abzüglich EUR 4,50 bei Gesamtpreis für Unterkunft und Frühstück.
Sonstige Reisekosten:
Neben den pauschalierten Fahrtkosten können zusätzlich anfallende, durch die Dienstreise veranlaßte Aufwendungen abgezogen werden, z.B. Porto, Telefon, Gepäckaufbewahrung, Park- und Straßengebühren.
Bei Auslandsdienst- und -geschäftsreisen gelten Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten unterschiedlich je nach Reiseland.