Neues ab 1. Juli 2025 in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) - Potenzialerhebung

Ab dem 1. Juli 2025 gelten dauerhafte Sonderregeln zur Potenzialerhebung, basierend auf einer neuen Ausnahmeregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie ersetzt nahtlos die bisherige Übergangsregelung, die Ende Juni 2025 ausläuft – vorausgesetzt, das Bundesgesundheitsministerium hat keine Einwände.

1. Für bestehende AKI-Fälle (Versorgung bis 30. Juni 2025):

  • Potenzialerhebung ist nicht mehr verpflichtend.
  • Sie wird nur noch durchgeführt, wenn Hinweise auf Entwöhnung oder Dekanülierung bestehen oder die Betroffenen es ausdrücklich wünschen.
  • Folgeverordnungen sind künftig bis zu 12 Monate möglich, ohne erneute Potenzial-Prüfung.
### 2. Für neue AKI-Fälle (ab 1. Juli 2025, beatmet oder trachealkanüliert):
  • Potenzialinvestigation bleibt Voraussetzung – vor jeder Verordnung muss geklärt werden, ob Entwöhnung möglich ist.
  • Ausnahme: Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren dokumentiert wurde, dass keine Entwöhnung oder Dekanülierung möglich ist, entfällt die Potenzialerhebung auch für Folgeverordnungen.
    • Die Gültigkeit der Erhebung:
      • Standard: mindestens halbjährlich, max. drei Monate alt zum Verordnungszeitpunkt.
      • Bei dauerhaft fehlender Verbesserungsperspektive: nur einmal jährlich, max. sechs Monate alt.
Dr. Bernhard van Treeck (G‑BA) nennt dies eine „pragmatische Ausnahmeregelung“, die sowohl den Schutz der Patient:innen stärkt, als auch knappe ärztliche Ressourcen dort einsetzt, wo noch realistische Chancen auf Entwöhnung bestehen – besonders bei fortgeschrittenen Erkrankungen mit sinkendem Potenzial.

Quellen:

https://rollingplanet.de/ausserklinische-intensivpflege-isl-begruesst-versorgungssicherheit-fordert-jedoch-rechtskonforme-loesungen/

https://beatmetleben.de/nachrichten/aki-neue-ausnahmeregelung-zur-potenzialerhebung/
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1264/

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Potenzialerhebung-wird-ab-Juli-neu-geregelt-459028.html

Meine Kritik dazu:
- es ist "nur"eine Regelung / Richtlinie, was bedeutet, dass Krankenkasse sich auch über diese Stellen können. Richtig verbindlich würde es erst sein, wenn dies ins Gesetz der AKI überführt werden würde.
- die Unsicherheit und Angst kann bzw. bleibt weiterhin bestehen, insbesondere wenn es mit der Krankenkasse Probleme gibt, die AKI zu genehmigen oder Angst, ob die nächste Verordnung auch genehmigt wird.

Gut zu wissen:

Die Änderung der Richtlinie ist kein Selbstläufer oder weil Krankenkasse und andere Entscheider:innen der Gesundheitsbranche den betroffenen Familien was gutes tun wollen. Nein, sie wurde durch eine ständige und geduldige ehrenamtlicher Arbeit von einzelnen Personen und Vereinen aus der Betroffenenszene erreicht. Unter anderem aus dem Verein INTENSIVkinder zuhause e.V., Intensivleben Kassel e.V. und dem ISL e.V. und andere Organisationen.

Deshalb “Gemeinsam schaffen wir es” - du kannst deren Arbeit mit Spenden oder eine Mitgliedschaft z.B. bei INTENSIVkinder zuhause e.V. unterstützen und bist als Betroffene:r nicht allein.

Diskutiere hier mit und berichte deine Erfahrungen mit außerklinischer Intensivpflege.

Die Kritik, das es ist „nur“ eine Regelung / Richtlinie sei, was bedeutet, dass Krankenkasse sich auch über diese Stellen können, ist leider berechtigt. Unsere KK besteht darauf :-(

Wir werden es jetzt mal angehen und bei der Krankenkasse nachfragen.

Wir haben jetzt 2 Jahre die Potenzialerhebung durch, doch die Krankenkasse hat in „unserer“ Vereinbarung zum persönlichen Budget (Zielvereinbarung) diese Potenzialerhebung alle halbe Jahre festgeschrieben.

Also nach der Richtlinie müssten wir es nicht mehr. Ich bin gespannt. An sich, wenn sie darauf bestehen, ist es Verschwendung von Geldern genauso wie “Überdiagnostik”.