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Krankenkasse streicht 2. Absaugegerät

  • dunja
  • 20. Januar 2012 um 16:36
  • dunja
    Stammgast
    Beiträge
    114
    • 20. Januar 2012 um 16:36
    • #1

    Hallo!

    Sagt mal, wißt ihr, ob einem zwei Absaugegeräte zustehen? Denn uns wurde letztes Jahr zwei Absaugegeräte genehmigt und heute kam Post wir seien überversorgt und wir sollten ein Absaugegerät zurück geben. Aber was ist wenn ich nur ein Absaugegerät habe und dieses dann kaputt geht, wie soll ich dann absaugen?
    Kennt sich jemand hiermit aus?

    Liebe Grüße
    Dunja

  • Isawuff
    Gast
    • 20. Januar 2012 um 20:33
    • #2

    Hallo Dunja,
    das ist ganz schön fies von der Krankenkasse. Was ich nicht verstehe ist, wenn es doch schon genehmigt war warum wird es jetzt wieder abgelehnt? :?:
    Ich kann dir nicht genau sagen, ob einem zwei Absauggeräte zustehen. Aber bei den Kindern bei denen ich bisher war, die hatten alle zwei. Eins das mit Akkus lief und eins das nur mit Netzkabel lief. Und ich gebe dir vollkommen recht, was ist wenn eins kaputt geht. Bis die Medizintechnik ein Ersatzgerät gebracht hat, kann es unter Umständen etwas dauern. Vielleicht ist es abgelehnt weil es zu den nicht lebenserhaltenen Geräten zählt.
    Habt ihr bei der KK schon mal nachgefragt was der Grund der Ablehnung ist?

  • Isawuff
    Gast
    • 20. Januar 2012 um 20:37
    • #3

    Mir ist gerade aufgefallen, das dein Kind 24h beatmet ist. Mein Beatmungskind hat auch zwei Absauggeräte. Da gab es gar keine Diskussionen. Gerade bei so einem Kind ist es doch wichtig. Habt ihr schon mal mit eurem Kinderarzt gesprochen, vielleicht kann der mal mit der KK reden, oder ein Schreiben aufsetzten, warum es wichtig ist, das ihr zwei Geräte habt/ braucht.

  • dunja
    Stammgast
    Beiträge
    114
    • 21. Januar 2012 um 09:53
    • #4

    Hallo Isawuff,

    wir hatten jetzt ein Absaugegerät mit Akku, was für die Krankenkasse vollkommen ausreicht. Weil ein weiteres Hilfsmittel beantragt wurde sind sie auf die "Überversorgung" aufmerksam geworden.
    Die Schwestern von unserem PD sagen jedoch, dass ich sofort Wiederspruch einlegen soll, denn ohne Absaugegerät wie soll das bitte gehen?
    So werde ich mich wieder mit dem geliebtem Schreibkram für die Krankenkasse beschäftigen :roll: !!!

    Liebe Grüße
    Dunja

  • Isawuff
    Gast
    • 21. Januar 2012 um 13:18
    • #5

    Hallo Dunja
    Ja, da wirst du wohl nicht drumrum kommen. Leider :(
    Mein Patientenkind hat bis auf den Monitor alles doppelt. Also nicht nur das Beatmungsgerät, sondern auch externen Akku, Nahrungspumpe, Absauggerät. Am Monitor sind wir gerade dran, das wir da wenigstens was haben wo man die Sättigung ablesen kann.
    Ich hoffe du hast Erfolg mit dem Wiederspruch. Bei welcher Krankenkasse seid ihr denn?

  • dunja
    Stammgast
    Beiträge
    114
    • 22. Januar 2012 um 17:53
    • #6

    Wir sind bei der Barmer.
    Bis letztes Jahr waren sie recht großzügig, doch seit Januar 2012 hat sich einiges geändert.
    Grüße
    Dunja

  • Ines&Lea
    Stammgast
    Beiträge
    115
    • 24. Januar 2012 um 07:08
    • #7

    Hallo Dunja!
    Bei uns hat es die KK auch mehrmals versucht was einzusparen und ich denke, es wird nicht besser in Zukunft!
    Wir haben ein Absauggerät mit Akku (Medela) und so ein Dinosaurier von Absauganlage für den Netzbetrieb(der Name fällt mir gerade nicht ein)! Das war auch ein Kompromiss, damit wir 2 Geräte haben.
    Bei uns ist nur die Medela in Benutzung und das alte Ding steht zur Reserve auf dem Schrank!

    Ist schon seltsam, was den KK so alles auffällt, wenn die mal ihre Akten durchgehen.

    Viel Erfolg LG Ines

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