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Welche Leistung kann ich beantragen?

  • Sebastian
  • 1. Dezember 2011 um 11:56

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  • Sebastian
    Gast
    • 1. Dezember 2011 um 11:56
    • #1

    Hallo ihr Lieben,

    ich hatte von der Krankenkasse einen Antrag geschickt bekommen wegen Pflegesachleistungen bzw wegen Pflegegeld.

    Als ich mit dem Pflegedienst telefoniert habe, meinte dieser, dass wir den Antrag nicht abgeben sollten, da die Behandlungspflege über eine Verordnung vom Kinderarzt (häusliche Krankenpflege) laufen würde.

    Steht uns dennoch Pflegegeld zu? (Ronja hat Pflegestufe 2)

    Der Pflegedienst kommt wie gesagt nur zur Behandlungspflege und ist dementsprechend wohl nicht lange da.

    Vielleicht kann uns ja jemand hier weiterhelfen.

    LG
    Sebastian

  • Kornelia
    Profi
    Beiträge
    1.141
    • 1. Dezember 2011 um 12:18
    • #2

    Hallo Sebastian,

    natürlich steht auch Euch neben der Behandlungspflege Pflegegeld zu. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wir haben auch Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistunge.
    Natürlich wenn Ihr eine hohe Stundenzahl in der Behandlungspflege habt, und der Pflegedienst eben auch pflegerische Maßnahmen (waschen, windeln, usw.) macht, wird das Pflegegeld entweder durch die Abrechnung mit dem PD oder weil die KK es sagt, daß ihr ja Hilfe habt gekürzt. Ich glaube aber, es gibt hier auch einige die das komplette Pflegegeld trotz Behandlungspflege erhalten.

    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

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