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Beachte: Die alte Verordnung gilt nur bis 30.10.

  • DirkStr
  • 4. Oktober 2023 um 18:36
  • DirkStr
    DirkStr
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    Beiträge
    230
    • 4. Oktober 2023 um 18:36
    • #1

    Es gilt für alle, die häusliche Krankenpflege stundenweise bekommen, auch Intensivpflege genannt, sei es

    - Zuhause über Nacht oder am Wochenende

    - in der Schule

    - in der Kita oder Werkstatt für Menschen mit Behinderung

    dies z.B. wegen schwerer Epilepsie, Beatmung, Tracheostoma, schweren Diabetes oder Schluckstörung.

    Die bisherige Verordnung gilt nur bis zum 30.10., auch wenn sie länger ausgestellt wurde.

    Ihr braucht diesen Monat eine neue Verordnung, gültig ab dem 31.10. 2023. Frag deinen KInderarzt oder Neuropädiater, denn es sind auch neue Formulare dafür.

    Für Fragen, Kommentiere den Beitrag.

  • DirkStr 14. November 2023 um 15:28

    Hat den Titel des Themas von „Beaachte: Die alter Verordnung gilt nur bis 30.10.“ zu „Beachte: Die alte Verordnung gilt nur bis 30.10.“ geändert.

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Tags

  • Intensivpflege
  • Intensivpflegegesetz
  • IPreG
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