Einige pflegende Eltern meinen, ich bräuchte wegen dem Intensivpflegegesetz eine Rechtsschutzversicherung. Stimmt dies?
Einige Expert:innen, die sich mit dem Intensivpflegegesetz intensiv auseinander gesetzt haben, empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung, die auch das Sozialrecht abdeckt.
Der Grund ist, weil dies Gesetz in dem Tempo so umgesetzt werden soll, wie es der Gesetzgeber vorsieht, aber viele Regelungen in der Richtlinie bisher nicht durchführbar sind oder gar nicht klar ist, ob sie für die Verordnungen ab dem 1.1.2023 bereit stehen für die Versicherten wie Fachärzt:innen, welche die Potentialerhebung bei Langzeitbeatmung machen dürfen oder welches Zentrum in wohnortnähe die Verordnung für die außerklinische Intensivpflege nach §37c SGB V ausstellen darf.
Auch ist unklar, was ist, wenn die / der betroffene Versicherte für die Verordnung keinen rechtzeitigen Termin bei:m der Fachärzt:in bekommt, um im Sinne der Richtlinie alle Voraussetzungen zu erfüllen oder die Verordnung ausgestellt zu bekommen.
Dabei gilt, dass eine Richtlinie eine Richtlinie ist und Gericht den Einzelfall im Sinne des Gesetzes / des Gesetzbuches prüfen und entscheiden muss. Es kann also sein, dass einige Punkte der Richtlinie oder des Gesetzes erst durch die richterliche Rechtssprechung Klarheit erfahren, wie die einzelnen Punkte auszulegen sind.
Leider betrifft dies Gesetz lebensbedrohlich und/oder lebensbegrenzt erkrankte Menschen, die keine Zeit haben auf einen jahrelangen Rechtsweg und hinzu sind diese Menschen auf diese Leistung, außerklinische Intensivpflege, angewiesen, um ein würdiges Leben zu führen.
Die Rechtsmittel müssen und sollten deshalb zügig mit Eilverfahren eingesetzt werden, um möglichst eine schnelle Rechtssprechung zu erreichen. Deshalb ist der Rückgriff auf eine:n Rechtsanwält:in oder Jurist:in sinnvoll, die wissen, wie am Sozialgericht am besten die Rechtsmittel umgesetzt werden können.
Neben einer Rechtsschutzversicherung bieten auch Sozialverbände wie der VdK und SoVD rechtliche Unterstützung im Sozialrecht an. Beachte aber hier die Anwartzeit.
Wenn ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe habt, dann könnt ihr auch hierüber finanzielle Hilfe für eine:n Rechtsanwält:in bekommen. Doch beachtet bitte, wenn euer Intenisvkind über 18 Jahre noch bei euch im Hause wohnt und es Anspruch hätte, hier in Einzelfällen diese Hilfe versagt wurde. Nähere Infos zur Prozesskostenhilfe kann euch die / der Anwält:in vermutlich geben oder beim Gericht.
Weitere Informatioen liefern auch einige Webseiten wie https://www.unterhalt.net/prozesskostenhilfe-antrag/
Wir hoffen sehr, dass es keine Rechtsmittel benötigt. Eine Lösung wäre, die Umsetzung des §37c SGB V zu verschieben, bis gewichtige Punkte im Sinne der Versicherten geklärt wurden. Doch zeichnet sich diese Lösung oder eine ähnliche bisher nicht ab.