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  1. Intensivpflege in Familien - Forum der Selbsthilfe
  2. DirkStr

Beiträge von DirkStr

  • Urteile zu Behandlungspflege gesucht!

    • DirkStr
    • 15. Januar 2007 um 22:15

    Hallo Ivy,

    Das SPZ ist das Sozialpädiatrische Zentrum. Häufig findet man es angegliedert an Kliniken. Das sie den Kinderarzt anschreiben, ist merkwürdig, doch ist ihre Begründung falsch, denn sie lautet anders: da ein Arzt mindesten einmal im Quartal seine Patienten von Gesicht zu Gesicht gesehen haben soll und so auch nur die Verordnungen ausstellen soll(te). Doch ob er die Verordnung nur alle 3 Monate ausschreibt oder 6 ändert in meinen Augen nichts, außer, dass er es einmal mehr abrechnen kann. Das Grundproblem bleibt ja bestehen.
    Wenn die Kasse kein Gutachten von dem anderen Arzt sich eingeholt hat, dann ist deren Begründung fraglich.
    Die Kasse selbst kann es nicht beurteilen, ob es Amalia besser geht oder nicht, da sie kein medizinische Ausbildung haben und meisten berufen sie sich ja auch darauf. Auch ist es egal, was sie sagen, denn es gilt (nur), dass was schriftlich ist und dies auch bei Aussagen von anderen Ärzten.

    Zum Jugendamt: Da geht nur anrufen oder sich persönlich vorstellen, sich durchtelefonieren und den Fall schildern und dann schauen was für Reaktionen kommen. Unbedingt die Familiensituation ansprechen. Funkt es nicht beim Jugendamt, dann kann man es noch beim Sozialamt probieren.
    Wie weit dürfen sie sich einschalten? Je nach Sachlage und Einsatzfreude des Sachbearbeieres, mal ganz grob gesagt. Der Sachbearbeiter kann dir helfen, es zu klären oder aber sie gehen selbst in Vorleistung, um die Situation zu stabilisieren. Doch müssen hierbei dem Sachbearbeiter seine Spielräume gut bekannt sein.
    Funkt es nicht in der Stadt, dann rufe den Behindertenbeauftragten deines Bundeslandes an. Die Kontaktdaten findest Du (hoffentlich) im Internet, auf der Webseite der Landesregierung.
    Wichtig ist für schnelle Reaktionen: telefonieren.
    Hilfe kann dir auch der VDK ( http://www.vdk-hattingen.de/ ) bieten.
    Du kannst dich auch noch an das Beratungstelefon wenden:
    http://www.isl-ev.de/2006/03/23/ber…bestimmt-leben/

    Zu überlegen ist auch, ob Du ein Fax / Brief an der Behinderten- und der Patientenbeauftragten vom Bund sendest.

    Mit Gruß,

    Dirk

  • Urteile zu Behandlungspflege gesucht!

    • DirkStr
    • 15. Januar 2007 um 17:49

    Hallo Ivy,

    seit Ihr an ein SPZ angeschlossen? Wenn ja und die haben dort eine Sozialarbeiterin, dann kontaktiere sie. Eine von uns bekannte Familie regelt viele Dinge, wie eben Rezepte und Pflegedienst, über eine solche Person.
    Auch könntest du das örtliche Jugendamt kontaktieren (Famlienpflege), weil eure Familie einfach in Gefahr steht. Vielleicht findet sich dort ein Ansprechpartner. Oder auch beim Sozialamt.
    Der Hintergrund ist, vielleicht klappt es ja, wenn ein Amt mit der Kasse "kommuniziert".

    Gruß,

    Dirk

  • Urteile zu Behandlungspflege gesucht!

    • DirkStr
    • 12. Januar 2007 um 22:56

    Hallo Ivy,

    also mit einem beatmeten Patienten steht eine 24 stündige Behandlungspflege zu. Dazu http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/0/…c9?OpenDocument

    Das vierte Urteil auf der Webseite ist zum einen Wegweisend, aber auch das BSG-Urteil B 3 Kr 4/98 R vom 28.01.99. Danach hätte ein Patient mit Beatmung Anspruch auf Behandlungspflege rund um die Uhr: Begründung sei: Seine Atmung bedarf einer ununterbrochenen Beobachtung z.B. wegen Sekretabsonderung (Absaugen).
    Das Urteil selbst liegt mir nicht vor, deshalb der Konjunktiv.

    Doch hat bei uns damals der MDK von Dresden in Kreischa darauf hingewiesen, dass wir auch einen Pflegedienst bis zu 24 Stunden bekommen können.

    Wenn die Kasse dies ablehnt, würde ich auch eine Beschwerde an das Bundesversicherungsamt schreiben, Begründung hierbei sollte darauf abzielen, dass man es selbst nicht schafft und das Urteil.
    Um den Druck gegenüber der Krankenkasse zu verdeutlichen, geht leider nur ein Krankenhausaufenthalt. Die Rehaklinik Kreischa z.B. entlässt erst ihre beatmeten Patienten, wenn es mit dem Pflegedienst steht.

    Als Orientrierung ist auch die Arbeitshilfe des MDKs der Projektgruppe P 34 "Langzeitbeatmung". Diese ist zu finden als PDF unter: http://infomed.mds-ev.de/sindbad_frame.htm ; auf Stichworte gehen und Langzeitbeatmung wählen.

    Mit Gruß,

    Dirk

  • Wie steril muß ich arbeiten ?

    • DirkStr
    • 5. Januar 2007 um 23:07

    Hallo,

    sterile Handschuhe sind an sich schon zu empfehlen, wenn unerfahrene Personen Absaugen müssen. Der Grund ist, wenn sie zuweit vorne an den Katheter anfassen, dann machen sie den sterilen Absaugkatheter vorne unsteril und können Keime in die Kanüle schleppen. wenn jemand geübt ist mit der Technik, den Katheter möglichst weit hinten anzufassen, geht es eben auch mit unsterilen Handschuhen (oder halt ohne).
    Wenn die Kasse keine sterilen Handschuhe genehmigen möchte, dann müssen sie auch konsequent keine sterilen Absauger genehmigen. Genauso können sterile Handschuhe auch notwendig sein beim Kanülenwechsel.

    Als Faustregel gilt für mich, wie steril und aseptisch man arbeiten muss: Treten viele Infekte auf, dann sollte das Regime verschärft werden, z.B. Händedesinfektion vor jeden Absaugen, sterile Handschuhe, verbesserte Technik (aseptisch) beim Absaugen. Insbesondere wenn z.B. Keime festgestellt werden im Sekret, die nun wirklich nicht dahin gehören und somit auf unsaubere Arbeitsweise hinweisen.

    Gruß,

    Dirk

  • Kanülen wiederverwenden

    • DirkStr
    • 5. Januar 2007 um 22:52

    Wie lange eine Kanüle getragen werden, sollte man den Hersteller der Kanüle befragen. Seine Richtlinie ist bindend, auch für die Krankenkasse. Hält man sich nicht an die Richtlinie, also verwendet z.B. das Produkt länger, könnte es auch gesundheitliche Konsequenzen bedeuten, mal ganz grob gesagt.

    Meines Wissens kann die Flexible von Rüsch einen Monat lang getragen werden, was man aber abhängig machen muss, wie häufig ein Wechsel stattfindet, denn das Material "leidet" auch mit durch die Aufbereitung. Somit haben wir die Empfehlung bekommen, ein bis zwei Wochen Tragezeit pro Kanüle.
    Bei unserer Sprechkanüle wurde gesagt, dass diese so lange getragen wird, bis sie "auseinander fällt", also defekt ist. Sie ist starr, kostete über das vierfache als die Flexible von Rüsch und kann gut mit Desinfektionsmittel aufbereitet werden. Erwachsene Patienten erhalten häufig auch nur zwei Sprechkanüle (eine zum Wechsel) genehmigt über lange Zeit.

    Gruß Dirk

  • 2. Absauggerät

    • DirkStr
    • 6. März 2006 um 19:10

    Hallo Ramona,

    also, ich bin nur über die Beiträge geflogen - wie ich auch gleich auf den Wäscheboden fliegen muss :wink: , also falls sich was gesagtes wiederholt.

    1. Eine zweite Absaugung ist eine Regelversorgung. Bedingt allein schon durch die Zeit (innerhalb 24 Stunden), bis ein Austauschgerät da sein muss. Dies wird gelöst über eine stationäre (ohne Accu) und eine mit Accu. Die stationäre steht meist am Bett (oder dort, wo der Patient sich aufhält.) Auf diese Versorgung kannst du bestehen mit dem Argument (wurde schon gesagt): Ausfall einer Maschine. Das mag jetzt für einen Laien (wie im Sanihaus scheinbar) nicht logisch klingen. Doch dann frag ihn mal, ob er das Gefühl kennt zu ertrinken, da sein Mund voll Wasser ist und er es nicht ausspucken kann ... Es ist nicht die Zeit bis ein Rettungsdienst kommt, wenn eine Absaugung ausfällt, bis dahin kann der Patient an seinen Sekret erstickt sein! Bei Beatmungsmaschinen bekommt man eine zweite, wenn man über 18 h beatmet ist, da der HomeCareService nur innerhalb 24 Stunden zu den Patienten muss, wenn ein Gerät ausfällt. Wie ist es bei euern Sanihaus geregelt?
    Wird dieser Grund nicht angenommen, so müsstet ihr sofort in die Klinik gehen und erst dann nach hause wieder, wenn die Geräte alle da sind. (wurde mir in Kreischa von der MDK sogar empfohlen) Einweisungsgrund ist die Unterversorgung und somit Leben gefährdet wird.

    2. Wechsle das Sanihaus, wenn du kannst. Es gibt Firmen wie VitalAir, Börgel (unserer) u.a., diese sind auf die Versorgung von Tracheotomierten, Sauerstoff und Beatmung eingerichtet und spezialisiert (auch wissen diese Firmen gut, was eine Regelversorgung leisten muss). Auch arbeiten bei diesen Firmen Medizintechniker (denn die Geräte müssen auch gewartet werden!). Was ich als Sanihaus kenne: Medizinproduktberater ist gleich soviel wie Tupperware-Warenhändler, von dem was ich erlebte. Unsere Firma hat mit dem Rezept zur zweiten Beatmungsmaschine eine sofort geschickt als Leihgabe, bis das Rezept genehmigt ist. Ich will mit sagen, was mir auch in Kreischa gesagt wurde: Kulanz ist in dieser Sparte nicht nur eine Geste, sondern notwendig für das Geschäft, einmal damit sie die Versorgung kriegen, aber auch, damit ihnen ihre Patienten erhalten bleiben.
    Dein Sanihaus handelt fahrlässig. Wenn du kannst, rufe das Sanihaus an morgen und mach ihnen klar, wenn das Gerät nicht heute kommt, dass du dein Kind einweisen lassen musst in die Klinik und darüber die Krankenkasse informierst über den Noststand einer Unterversorgung. Das Sanihaus hat dir per Kulanz oder Leihgabe ein Gerät zu stellen! Mache klar bei allen (mir ist schon mal die mobile ausgefallen), es geht um Menschenleben.

    Ich wünsche Dir viel Glück!

    Dirk

  • Wie und wann reinigt ihr die Testlunge?

    • DirkStr
    • 20. Februar 2006 um 20:20

    Hallo,

    da Linn sich gerade mit einem Feuchtkeim auseinandersetzen muss, habe ich folgendes Problem.

    Die Testlunge wird bei uns mit einem Filter betrieben. Doch dieser ist häufig sofort nass und müsste somit jeden Tag ausgetauscht werden. Doch empfinde ich es irgendwie nicht als sinnvoll, auch wegen den Kosten.
    Natürlich kann sich dort sicher schnell ein Keim einnisten.
    Eine alternative wäre die Lunge ohne Filter zu betreiben und diese dann häufig zu vaporisieren. Doch jeden Tag empfinde ich auch für übertrieben. Als drittes kam mir in den Sinn zwei Testlungen. Die eine wird angeschlossen, wo dann die andere trocknen kann.
    Was denkt Ihr? Gibt es dafür Hygienerichtlinien?

    MfG Dirk

  • Akkus der Beatmungsmaschinen

    • DirkStr
    • 20. Februar 2006 um 20:06

    Hallo,

    also lt. unserem Medizintechniker richtet sich die Laufzeit der Akkus auch nach der Beanspruchung, dass heißt, z.B. ob mit sanften Druck oder hohen beatmet wird.
    Bei Kälte nimmt die Leistung immer ab. Dort muss man schauen, was in der Bedienungsanleitung steht (Arbeitstemp./ Umgebungstemp.). Weichen die Daten zu stark ab, dann würde ich mal bei der Versorgerfirma nachfragen und eine Reperatur / Austausch der Akkus beantragen. Müßte von den gesetzlichen Kassen übernommen werden.
    Laut unserer Firma müssen die Geräte alle 6 Monate gecheckt werden, spätestens dann kann man das Problem anbringen.

    MfG Dirk

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