Beiträge von DirkStr

    Hallo Annika,


    nun es gelten zwei Gesetze, das Medizinproduktgesetz und dazu die Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV).


    Was Du meinst, bezieht sich sicherlich auf die Betreiberverordnung (Abschnitt 2) und der Pflicht der Firma, welche euch das Produkt hinstellt, einzuweisen, z.B. an einem Stehtrainer oder Monitor.


    Fakt sei, so erfuhr ich letztens, die Firma sei verpflichtet einzuweisen und Laien, also die Eltern, dürfen nicht andere einweisen z.B. das Pflegepersonal. Weigert sich eine Firma, so empfiehlt es sich bei der Krankenkasse anzufragen.


    Hier noch die beiden Gesetze:


    Medizinproduktgesetz:
    http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/index.html


    Medizinprodukte Betreiberverordnung
    http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html


    Gruß,


    Dirk

    Die Idee ist gut und sinnvoll, doch kann es zu rechtlichen Problemen für uns Betreiber führen. Zum einen muss bei Hilfsmitteln zur Weitergabe / Verkauf, auch Verbrauchsmitteln, klar sein, dass sie kein Eigentum der Krankenkasse mehr sind, also dass sie diese nicht zurück haben wollen.


    Beim Tausch von Verbrauchsmaterialien, also Proben, ist es noch strenger. Sie sind für den Verbrauch des Patienten bestimmt, für den die Krankenkasse dies bezahlt. Ein "Tausch" ist damit ein Rechtsbruch.


    Eine offene Plattform möchten wir deshalb nicht bieten, aber viele Proben kann man auch beim Hersteller direkt beziehen, wo vielleicht eher die Infos von Kontaktdaten bereithalten können.


    Was natürlich jeder über den persönlichen Kontakt (E-Mail, PNs, Telefon) macht, können wir nicht einsehen, sondern es müssen jeden die oberen Punkte klar sein.


    Über eine Rubrik "Gesuche" werden wir noch nachdenken. Daneben möchte ich noch auf den Flohmarkt von REHAkids hinweisen.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo Ursula,


    für meine Begriffe trägt aber auch hier viel der PD die Verantwortung, wie er neue Schwester einführt in das Tätigkeitsfeld und in den Familien. Unser PD gibt eine mehrtätige Einarbeitung zu Zweit (je nach Schwester), fragt nach den Feedback der Eltern und die Schwester / Pfleger kann beim PD bei Unsicherheiten und Fragen diesen (jederzeit) Anrufen.


    Letztendlich sind es also die Arbeitsbedingungen, die sich hier Auswirkungen. Gerade eine gute Einarbeitung kann vieles Abpuffern und lt. Studien, wie ich mal las, in der Wirtschaft ist sie wirtschaftlicher, da die Leute so schneller effektiv selbstständig arbeiten können. Wenn ein PD eine Einarbeitung scheut aus Kostengründen, so kann dies sich schnell so auswirken, das es für Ärger und Fehler sorgt. Für einen PD kann es bei guter Konkurrenz zu Verlust des Klientels führen. Hinzu spricht sich bei einer guten Selbsthilfe schnell herum, welcher PD gute Qualität liefert, welcher nicht.


    Außerdem sollte sich das Fachpflegepersonal im häuslichen Bereich auch bewusst werden, dass selbst so manche Docs nicht gerade "schlau" reagieren bei Problemen, so unsere Erfahrung. Die weisen das Kind eh in die Klinik ein, weil sie von Beatmung, Komplikation mit Tracheostoma nichts (mehr) verstehen. Hier zeigt sich immer wieder, was Eltern allein leisten sollen, wenn Krankenkassen meinen, den Pflegedienst nicht zu genehmigen.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo,


    ich sehe gerade in dieser Diskussion, dass es um das Mitspracherecht vs. Bevormundung vom Pflegedienst geht. Es ist sicherlich für Pflegefachkräfte ein Wahnsinns-Schritt von der Station, wo sie viele Regeln über das Kind bestimmen oder ärztlich umsetzen, auf eine häusliche Situation zu kommen, wo die Regeln primär die Familie und die Ärzte festlegen.


    Hier stellt sich immer die Frage, wie weit muss ich mich als Pflegefachkraft zurück halten, welche Grenzen gibt es. Denn gerade im häuslichen Bereich sehe ich den PD eher als beratend an, als das er vorschreibt, wie was läuft. Er kann und muss bestens Gewissen arbeiten, wenn er oder sie alleine mit dem Kind ist. Also wenn eine Pflegefachkraft Dienst hat und das Füttern sorgt häufig für Komplikationen, so macht diese es eben nicht. Sind die Eltern anwesend, sie übernehmen die Mahlzeiten selbst, dann sehe ich den PD als Assistenz. Und ich denke, gerade dieser Sprung: ich bin jetzt Assistenz mit Fachwissen, ist schwierig.


    Auch für meine Tochter ist der PD eine Assistenz, er sorgt, dass ihre Atemwege frei sind, dass die Beatmung stimmt etc. Doch hat er sie nicht zu erziehen, er hat sie nicht Nachts um drei zu wecken, bloß weil laut Plan Fieber gemessen werden muss. Im Vordergrund stehen ihre Bedürfnisse und dass es ihr gut geht. Wenn es ihr größtes Vergnügen ist zu Essen, trotz Schluckstörung so muss man einen Kompromiss finden. Dabei sollte auch die Prognose des Kindes eine wichtige Rolle spielen. Und warum soll ich meine Tochter nicht Dinge erlauben, die für sie in ihrem "eingeschränkten" Leben schön sind. Warum soll sie nicht jeden Tag leben können. Ich muss mir im klaren sein, auch als Pflegefachkraft, es kann ganz schnell alles vorbei sein.


    Wenn der PD oder einige Pflegefachkräfte der Meinung sind, die Eltern schaden ihr Kind, dann müssen sie es aussprechen und nötigenfalls das Jugendamt einschalten. Den Eltern "über den Mund zu fahren", deren Kompetenz für ihr schwer krankes Kind zu sorgen, abzusprechen, ist für mich ein Fehlverhalten.


    Man muss sicherlich einiges im häuslichen Bereich lernen auszuhalten. Aber das muss man auch im stationären Bereich, da es auch dort viele Patienten gibt, die keine Krankeneinsicht haben oder ein anderes Gesundheits- und Hygieneverständnis. Es gehört mit zur Profession in diesem Beruf, so mein Verständnis, auch nur mit kleinen Schritten zu arbeiten. Genauso wie man auch lernen muss schlechte Prognose auszuhalten.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo,


    nun mir ist eingefallen, es gibt schon etwas von Stiftung Noah, aber eben kurz gehalten:


    http://stiftungnoah.de/tracheotomie/ratgeber/verschiedenes/


    unter Projekte gibt es die Broschüre auch zum Download (man konnte sie auch bestellen).


    Aber ich finde, dass hier der PD wohl etwas versäumt hat. Er muss seinen Schwestern klar machen, sie sind nicht mehr auf ITS. Hier liegen "Gesetze" ein wenig anders. Statt die Mutter anzugehen, sollten sie erstmal Rücksprache halten. Eine Broschüre oder Literatur ist ja ganz lieb und nett, doch muss die Schwester oder Pfleger auch davon "erfahren". Da sollte der PD wohl eher für eine Weiterbildung sorgen.


    Dirk

    Hallo,


    ich würde da in Widerspruch gehen, denn immerhin summieren sich hier die Kosten und es sind alles krankheitsbedingte Kosten, danach richtet sich auch die Rechtsprechung. Wenn man nur einen Pari-Boy hat und diesen abrechnen will für ein 1 Euro im Monat, da kann ich ja das Argument noch gelten lassen: Bagatell-Grenze. Aber wenn man einen hohen medizinischen Aufwand mit viel "Elektrik", da ist es etwas anders:


    Zitat

    Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfasse aber - noch weitergehend - alles, was erforderlich sei, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen. Dies müsse kein "körperlicher Gegenstand" sein. ... Soweit zum Betrieb eines Hilfsmittels auch eine Energieversorgung gehöre, sei diese ebenfalls von der Krankenkasse zu übernehmen. Dementsprechend sei für den Betrieb des Hilfsmittels ,,Hörgerät" auch die (Erst-)Ausstattung mit Batterien zuerkannt worden. Ein Ausschluß der Energiekosten als geringfügig (bis DM 150,00 pro Jahr) komme nicht in Betracht. Ohnehin könne ein Ausschluß wegen Geringfügigkeit nur greifen, wenn er in der genannten Verordnung ausdrücklich angeordnet worden wäre, was aber nicht der Fall sei. Es bestünden auch in technischer oder abrechnungsmäßiger Hinsicht für eine Kostenübernahme keine unüberwindbaren Hindernisse. So lasse sich daran denken, daß die Kasse für die Klägerin einen besonderen, nur zum Aufladen des Akkus dienenden Stromanschluß mit eigenem Zähler installiere. Sofern dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordere, sei die Beklagte unter Umständen auch berechtigt, die durchschnittlichen monatlichen Kosten zu ermitteln und pauschal zu erstatten. Auch der Umstand, daß Stromkosten praktisch in jedem Haushalt anfielen und somit Kosten der allgemeinen Lebenshaltung seien, rechtfertige keine andere Entscheidung.


    Zitat aus: http://www.behinderte.de/HILFSM/ROLLSTROM.HTM


    Hier geht es zwar um den Rollstuhl, doch steht in dem Zitat schon das Grundsätzliche. Ich würde für den Widerspruch einige Wendungen verwenden und auf das Urteil: Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.02.1997 - 3 RK 12/96 verweisen.


    Hier ein Beispieltext mit dem Urteil gleich als Antrag formuliert:


    http://www.bsd-web.de/fileadmi…tromkosten-eines-CPAP.pdf


    Wenn die Kassen ein neues Sozialgerichtsvefahren anstreben, muss man sie vielleicht gewähren lassen :roll:


    Erwähnen würde ich noch, dass das Hilfsmittel ohne Strom nicht genutzt werden kann und somit nicht den Erfolg der Krankenbehandlung gesichert oder eine Behinderung ausgeglichen werden kann.


    LG Dirk

    Hallo Brita,


    vielleicht kann dir hier die Selbsthilfe bei den Mukoviszidose-Erkrankten weiter helfen. Denn dies ist ein Keim, den sie sehr im Augen halten müssen. Wichtig ist, alles alles, was mit Feuchtigkeit zu tun hat, immer gut zu trocknen, vielleicht auch für jede Wäsche immer ein neuen Waschlappen nehmen (neues Handtuch?). Waschschüssel verwenden, die immer wieder getrocknet wird.


    Zitat:


    Zitat

    - häufiger Wechsel von Zahnbürsten und Waschlappen (stets trocken vor Gebrauch);


    - Vorsichtsmaßnahmen an Waschbecken und Duschen:
    morgens: möglichst erst Wasser von anderen Familienangehörigen fließen lassen
    (ca. 2 min, in Hitzeperioden länger) und lüften.
    Der Nutzen von Siphon-Heizungen ist umstritten.


    - Vorsichtsmaßnahmen an Toiletten: Deckel vor Betätigung der Spülung schließen;


    aus: http://www.uniklinikum-giessen…eudomonas-Prophylaxe.html


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo Anne,


    dann nehme doch noch andere medizinische Geräte dazu, wie Absaugung, und mache einen Jahresbeitrag draus. 2,50€ im Monat sind 30,00 Euro im Jahr. Wir machen eine Gesamtaufstellung, wo wir alles auflisten in einer "Rechnung". Die Ablehnung sehe ich nicht als gerechtfertigt.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo Yadzia,


    vielleicht das Ventil einfach nur kurze Zeiten verwenden, also eine Stunde PMV und dann wieder eine Stunde feuchte Nase, damit das Sekret wieder feuchter wird. Ein anderer Weg, eben auch wieder ein Hilfsmittel, ist vielleicht ein Ultraschall-Vernebler, wie du ihn vielleicht aus der Klinik kennst. Die werden vor dem Patienten aufgebaut und vernebeln ganz klein das Wasser, besser als Pari-Boy. Ultraschall-Vernebler sind sehr effektiv. Linn hatte es in der Reha.


    Das weitere wäre die Frage, ob ACC nicht mal mit einem anderen Mittel wie Ambroxol ausgetauscht werden könnte. Vielleicht bringt das andere ein besseren Erfolg.


    MfG Dirk

    Also das letzte Buch, wo von ich über ein Forum gelesen habe ist das "Fachbuch Beatmung". Da geht es aber primär eben um Pflege und Beatmung.


    Ich denke, mit einem Buch über Empfehlung, wie weit man bei Trachealkanüle Essen gibt, wird es wohl nicht geben, da die Frage wohl eher ist: "Besteht eine massive Schluckstörung, die zu Schädigung der Atemwege führt?" Dies ist eine Frage, die auch ohne Tracheostoma steht bei Kindern mit Schluckstörungen. Ein Kind, was keine Schluckstörung oder nur eine kleine hat, warum soll es nicht oral Essen? Es ist ein menschliches Bedürfnis und trägt zur Lebensqualität bei. Essen ist außerdem eine Form der Selbstbestimmung.


    Einige Kinder essen trotz einer Schluckstörung und man saugt dann eben das "Verschluckte" aus Trachea ab. Wenn man so will, bietet hier das Tracheostoma sogar Vorteile als bei Kindern, die trotz massiver Schluckstörung Essen.


    Wie weit ein Kind Essen kann mit Trachealkanüle und Schluckstörung, also wenn es eben häufig aspiriert, würde ich als "Eltern" mit von ärztlichen Befunden abhängig machen. Wenn sofort die aspirierte Nahrung abgesaugt wird und die Trachea wie auch der Kehlkopf keine ständige Entzündung hat, es keine Lungenentzündung gibt, so wäre ein Nein nicht so richtig vertretbar.


    Insbesondere, wenn man von mehreren behinderten Kindern hört, die über Jahre schon eine schwere Schluckstörung haben, aber immer noch oral ernährt werden, so wird ein Nein schwer vermittelbar.


    Ein Handbuch macht da nicht so einen Sinn, finde ich, vielleicht eher ein Erfahrungsbericht von Eltern, wie sie es handhaben. Ich selbst denke (und so würden wir es machen), die Entscheidung gehört abgesprochen zwischen den Eltern, Arzt und Logopäden / Ergotherapeuten. Es ist also immer eine Ermessensfrage, die sich auch an die jeweiligen aktuellen gesundheitliche Situation des Kindes orientieren müsste.



    MfG Dirk

    Hallo Ramona,


    um einen zweiten Druckminderer zu bekommen. Hast du schon mal mit der Kasse geredet. Die Frage ist einmal die Zumutbarket, ständig eine Flasche hin und her zu fahren (Ballast, Überhang; bei ständigem O2 wäre ja Flüssigsauerstoff für die Mobilität besser). Und wenn ihr Sie mal vergisst, nun Alternative sind Rettungseinsatz (kostet mehr als Druckminderer) oder die Bereitstellung eines Konzentrators von der Kasse (wenn sie einen auf Lager haben ist es günstig; vielleicht macht sogar Sinn, wir haben es so geregelt (1. 02 Flasche + Konzentrator). Eins wäre zu Hause, das andere in der KiGa (bei uns jetzt nicht, könnte man aber machen).


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo Nicole,


    bei uns ist es abhängig von:


    - Infekt
    - Feuchte Nase / Sprechventil
    - Umgebungsfeuchte der Luft


    Wenn das Sekret flüssig ist und die Lunge frei ist, dann muss man auch nicht inhalieren. Manchmal kann es bei Infekten aber Sinn machen, um das Sekret gut flüssig zu halten.


    @Rita


    das mit dem Keime "ausspülen", da trifft man auf geteilte Meinung. Denn im Prinzip kann man auch mit der Inhalation wieder Keime in die Atemwege bringen, z.B. ist dies das Problem beim Pseudomonas (Inhalete nicht richtig getrocknet).


    Mit Gruß,


    Dirk <Syrabo>

    Hallo Rina,


    ja, wir haben die Heizung getauscht. Bei unseren Modell kann man die Feuchte, oder muss man, selbst regulieren. Wenn sich die Feuchte im Schlauch ändert, so meine Erfahrung, war es immer abhängig bisher, an welchen Ort man (Umgebungstemperatur und Luftfeuchte) war (Klinik, Zuhause). Aber lieber eher feuchter als zu trocken.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo,


    also unser Problem mit der trockenen Beatmung hat sich jetzt wirklich gelöst: Bei einer Feuchte von (-)2 ist es so feucht wie früher und dies nach einem Geräteaustausch und einem Adapter (Dispo-Adapter)-Wechsel.


    Warum erst jetzt Gerätetausch? Die ganze Zeit lief es auf (-)4 die Feuchte ganz okay und als wir aus dem Kinderhospiz wieder kamen war die Gänsegurgel wieder trocken, trotz dieser Einstellung und es wurde kaum Befeuchtungswasser verbraucht. Hätten vielleicht doch mal früher wechseln sollen. 8)


    Mit Gruß,


    Dirk <Syrabo>

    Hallo Jessica,


    ich würde auch dafür einen Gastro-Arzt konsultieren. Das Würgen zeigt ja auf, das ihm schlecht wird beim Essen, eben auch dass es ihm, dem Körper, zuviel wird. Eine Ursache, wie Ramona genannt, kann Verstopfung sein.


    Eine andere Idee ist auch, ob schon mal geschaut wurde, ob beim Essen der Kreislauf Probleme macht ("ist danach total fertig"). Dies wäre auch eine Frage, die geklärt werden müsste.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo Cordula,


    die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind nicht "primär" an die Pflegestufe gebunden, da diese Begutachtung sich auf die körperliche Pflegesituation zum größten Teil bezieht.


    Im Wiki von Rehakids ( http://wiki.rehakids.de/wiki/Zusätzliche_Betreuungsleistungen) wie Nellie hinwies, stehen die Bedingungen. Wenn der MDK bei der Begutachtung der Pflegestufe die Erfüllung der Sollpunkte kennzeichnete, dann würde ich es beantragen. Also wir hatten mit dem 2. Lebensjahr schon alle wichtigen Punkte erfüllt bei der ersten Begutachtung z.b. Punkt 2 ist bei einem tracheotomierten Kind eigentlich logisch.


    Gruß,


    Dirk

    Hallo Kornelia,


    ich hatte mich, bevor ich Kontakt hatte mit der Hilfsmittelabteilung, mich beim Datenschützer beschwert über die Weitergabe unserer Daten. Dies hatte auch gefruchtet, eben, dass sie es nicht mehr machen bzw. nur mit unserer Absprache.


    Beim Sachbearbeiter kam dann raus, dass es nur ein zweiter Kostenvoranschlag sein sollte und das die Firma meinte zu Ihm, die müssten bei uns vorbei kommen, um unseren Bedarf aufzunehmen. Diesen Besuch verneinte ich, da auf dem Rezept für die Dauerverordnung ja alles drauf steht, was das Kind braucht und daran ändert sich nichts. Die Firma kann ja dieses Rezept anonymisiert nehmen und daraus ihren Kostenvoranschlag stellen. Es ist alles wunderbar aufgeschlüsselt. Und für mich gibt es nur einen Grund, wenn jemand vorbei kommen will: Abwerbung.


    Beim Gespräch habe ich auch unser Wahlrecht angesprochen und mit unserer bisherigen Versorger zufrieden sind, es also keinen Grund gibt, zu wechseln


    Na mal sehen, ob uns im halben Jahr wieder das Thema streift.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo,


    nun hat es uns wohl auch erwischt. Heute rief eine Frau eines "normalen" Allround-Sanihaus an und wollte unseren Bedarf bei der Tracheostoma-Umversorgung abklären.


    Dabei hat die KK unsere Daten (Handynummer meiner Frau!) auch an die Firma einfach weitergegeben. Ich erwarte jetzt eine Stellungnahme vom Datenschutzbeauftragten der Kasse.


    Aber so ganz verstanden haben wir es nicht. Wir haben nur einen neuen Kostenvoranschlag über eine Dauerversorgung (die 5. oder 6. oder so) machen lassen von unserem HomeCareService und jetzt dies. Vielleicht ist dies auch nur ein zweiter Kostenvoranschlag, aber dafür muss keiner vorbei kommen, denn die Mengen und was das Kind braucht, stehen ja "eindeutig" auf dem Rezept.


    Solche Kostenvoranschläge kann man eben auch anonymisiert erstellen, drum braucht diese Firma auch nicht bei uns vorbei kommen. Hinzu möchte ich dann mal alle Kostenvoranschläge haben, nicht dass "irgendwer" was vergessen hat oder an der Menge dreht.


    Auch muss man wohl noch stärker auf sein Wahlrecht pochen, schließlich sind die Preise auch Mischkalkulationen und ich will auch keine zehn oder zwanzig Versorger für jedes Hilfsmittel haben.


    Morgen will mich die Kasse anrufen und ich werde hoffentlich mehr wissen.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo,


    sind Allevy diess Schaumkompressen? Wenn ja, also bei uns waren die eh total schnell voll.
    Doch wenn eine Rötung auftritt, warum verwendet ihr keine alternative Kompressen?


    Ich selbst stehe den Schaumkompressen skeptisch gegenüber, wenn sie eher dazu neigen eine feuchte Kammer zu bilden (ein wunderbares Milieu für Keime).


    Manche lassen auch alles weg, damit Luft bei einer Entzündung ran kann (würde bei uns aber nicht gehen, wegen der Menge an Sekret), wie beim Stoma der Magensonde.


    Wir wechseln zwischen zwei Kompressen morgens und abends und wechseln die Kompresse sofort, wenn eine durchgefeuchtet ist. Die Pflege an sich ist täglich mit Calendula-Öl von Weleda und einen Zusatz Rose-Teebaum-Öl, genauso wie beim PEG-Stoma.


    Mit Gruß,


    Dirk