Hallo Kornelia,
zwecks Verordnung einzelner Tätigkeiten: Es ist eine "Kulanzfrage" der KK. Der Pflegedienst weißt beim Antrag darauf hin, wie viel Zeit gebraucht wird, mit der besonderen Situation Kind, und wenn es die KK akzeptiert, stellt dies auch kein Problem dar. Denn es besteht bei unserem Kindern auch immer die Aussage: Sicherung der Behandlungspflege, was eben beinhaltet, dass die spezielle Krankenbeobachtung notwendig ist, da es zu nicht vorhergesehenen Ereignissen kommen kann, die die Behandlungspflege notwendig machen. Wenn dies die Kasse / der MDK so akzeptieren, dann geht es eben durch. Problematisch könnte es hier werden, wenn es um mehr Stunden geht.
Mit Gruß,
Dirk