Beiträge von DirkStr

    Hallo Katja,


    ich kenne es mit der Verfärbung des Bakterinfilter von einem Raucherhaushalt, wo in der Wohnung geraucht wurde. Es spricht sicherlich schon dafür, dass es eine stärkere Belastung mit Staubpartikel gibt z.B. Heizsession. Eine andere Vermutung wäre ja nur, dass es von der Maschine selbst kommen müsste, was ich aber so nicht kenne.


    MIt Gruß, Dirk

    Hallo Dunja,


    hattet ihr schon mal Ausschau gehalten nach einem Atemtherapeuten z.B. eure HomeCare-Firma angefragt?


    Die Entwöhnung von der Beatmung sollte immer mit spezialisierten Fachkräften erfolgen, da man sonst das Gegenteil erreichen kann, milde gesagt.


    Eine Atemnot entsteht unter anderem auch über einen zu hohen C02-Spiegel im Blut, da kann auch die 02-Sättigung top sein. Wenn das Kohlendioxid nicht ausreichend abgeatmet wird aufgrund fehlender Atemtätigkeit, sammelt es sich an und dies kann weitreichende Folgen haben. So wie ich die Postings verstehe, messt ihr keinen Kohlendioxid. Wurden denn schon mal Blutgase gemacht in der beatmungsfreien Zeit? Darüber würdet ihr eine Objektivität rein bekommen, wie die Ventilation ist. Sauerstoff einfach hoch zu drehen kann, da wäre ich sehr, sehr vorsichtig.


    Zur Entwöhnung von einer Beatmung würde ich die Zentren aufsuchen wie Lufthafen in Hamburg oder Berlin-Lindenhof. Diese kennen die therapeutischen Wege, z.B. wenn das Zwerchfell die Ursache ist, ob ein Zwerchfell-Schrittmacher eine Lösung wäre.


    Gruß, Dirk

    Hallo,


    Cordula, danke für den Tipp mit Krankenkasse - diese mögliche Schwierigkeit kann natürlich dazu kommen, wobei ein Anspruch an Behandlungspflege bis 24h täglich besteht. Wichtig ist auch zu wissen, welche Erfahrung der gewünschte Pflegedienst mit der Krankenkasse hat und nicht noch Kostensätze verhandeln muss.


    Mit Gruß, Dirk

    Hallo Katja,


    die Räumlichkeiten - solche Schwierigkeiten sind mir bekannt auch von anderen. Bei manchen kann es schon ein Kompromiss mit der Privatsphäre sein, wenn der PD z.B. 3 oder 4 Nächte die Woche macht.


    Dann hoffe ich, der Infekt ist schnell ohne Beeinträchtigung vorbei.


    Mit Gruß, Dirk

    Hallo Katja,


    Nachtdienst bei Beatmung mit/ohne Tracheotomie selbst machen - ich sehe es im "Dauereinsatz" als gesundheitlich belastend an und mir wäre es aufgrund der ständigen Bereitschaft von 0 auf 100 mit unguten Gefühl verbunden, doch mal was zu verpassen (Monitor im Tiefschlaf zu spät gehört) oder ich reagiere nicht adäquat.


    Mit Gruß, Dirk

    Hallo Cordula,


    Geht bei der Medisize der Sauerstoff nicht durch den Filter, sondern direkt zum Patienten? Wenn ja, dann müsste hier der Sauerstoff unbedingt befeuchtet werden, oder?


    Mit Gruß, Dirk

    Hallo Meike,


    viele Kinderkrankenpflege verhandeln mit der Krankenkasse eine Einzelfallentscheidung aus über den Stundensatz. Klappt dies nicht, da der PD zu teuer sei pro Stunde, so muss die Kasse einen PD vorschlagen. Hat denn der zweite PD auch wirklich verhandelt? Wenn euer PD zugelassen ist, so braucht er keinen Vertrag, so meine Kenntnis. Einen Vertrag kann der PD eben mit dem Kind schließen. Es wäre hinzu für Pflegedienste unzumutbar, wenn sie mit über (aktuell) 140 Kassen extra einen Vertrag aushandeln würden. In der Regel greift in der häuslichen Krankenpflege ein Leistungskatalog mit den Preisen pro Verrichtung. Doch verzeichnet dieser keinen Stundensatz für die Intensiv-/ Kinderkrankenpflege. Dies wird, wie gesagt, extra verhandelt bzw. es gibt auch PDs, die mit der jeweiligen Kasse oder Kassenvereinigung einen Vertrag haben.


    siehe:


    BSG · Urteil vom 24. Mai 2006 · Az. B 3 P 1/05 R: http://openjur.de/u/168954.html


    Zitaut


    Zitat

    Zu Unrecht hat das LSG aus der Festlegung des örtlichen Einzugsbereichs in den Landesverträgen gefolgert, dass dem Kläger außerhalb dessen eine Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen und deren Abrechnung zu Lasten der Beklagten nicht gestattet ist. Der Kläger betreibt eine zugelassene Pflegeeinrichtung iS des § 71 Abs 1 SGB XI, mit der ein Versorgungsvertrag gemäß § 72 Abs 1 SGB XI geschlossen worden ist, der für alle Pflegekassen im Inland unmittelbar verbindlich ist (§ 72 Abs 2 Satz 2 SGB XI). Der Gesetzgeber hat sich mit dieser Regelung am krankenversicherungsrechtlichen Vorbild der Zulassung für Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen orientiert, um Pflegediensten und Pflegeheimen mit Abschluss eines Versorgungsvertrages ebenfalls den Status von "zugelassenen Pflegeeinrichtungen" zu verschaffen - mit der generellen Berechtigung und Verpflichtung, Pflegebedürftige zu Lasten der Pflegeversicherung zu versorgen (vgl BT-Drucks 12/5262 S 135). Hiernach reicht es aus, dass eine Pflegeeinrichtung in einem Bundesland zugelassen ist, um Versicherte aus allen Teilen der Bundesrepublik zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung versorgen zu können


    Dies Urteil betrifft zwar die Pflegekasse, aber kann sicherlich auch analog gesetzt zur Behandlungspflege, eben da es um "zugelassener" PD geht.


    Wichtig ist beim Kontakt mit der Krankenkasse, die Abteilung der Häuslichen Krankenpflege. Bei der DAK befindet sich diese Hamburg, also nach Hamburg verbinden lassen.


    Mit Gruß, Dirk

    Hallo,


    durch das letzte Update hat sich die Einstellung zur Bildbetrachtung im Forum bei jeden automatisch geändert. Damit ihr wieder Bilder in Beiträgen sehen könnt, bitte folgenden Weg gehen:


    Bitte in "Persönlichen Bereich" gehen, dann zu "Einstellungen"-"Anzeigeoptionen ändern" und hier auf "Zeige Bilder in Beitragen" das JA setzen.


    Gruß, Dirk

    Hallo,


    zur Info, beim Aeroneb handelt es sich nicht um einen Ultraschall-Vernebler. Aufgrund seiner Eigenschaften ist dieser besonders für die Medikamentenverneblung während der Beatmung geeignet. Hierfür kann er auch bei der Krankenkasse beantragt werden.


    Ein Vorteil des Produkts ist, dass man mit dem Aernob z.B. eine Dauerinhalation machen kann und die Technik hat keinen Einfluss auf die Beatmung wie z.B. ein Leck.


    siehe auch:
    http://www.boergel-gmbh.de/pro…rapiegeraete/aeroneb.html


    Gruß Dirk

    Hallo Rina,


    Zitat

    Aber wird nur Behandlungspflege abgerechnet darf man nun auch mal nur Behandlungspflege dokumentieren, egal ob man auch mal nen Handgriff der Grundpflege mit übernimmt oder nicht


    Dies ist so nicht richtig, die Pflegende muss das dokumentieren, was sie macht, nur so ist sie rechtlich abgesichert. Z.B. lagert sie eine Patienten aus einem Stuhl ins Bett und dabei, aufgrund einer Knochenerkrankung, bricht ein Knochen. Dieser Knochenbuch wird erst später, nach dem Dienst festgestellt. Wurde diese Tätigkeit nicht dokumentiert, entsteht hier ein rechtliches Problem. Denn, was nicht dokumentiert wird, gilt als nicht gemacht. Also entsteht die Frage, wie konnte sie sich das Bein brechen bei wem und warum. Und bei Grundpflege bei bestehender Pflegestufe kommt die Frage noch, hat die Pflegende dann noch eine Aufgabe übernommen, für die sie offiziell gar nicht beauftragt war?


    Wie weit etwas Grund- oder Behandlungspflege ist, ist in vielen Pflegeaufgaben von den Pflegenden auch nicht so einfach abzuschätzen und es sollte auch nicht ihre Aufgabe sein, sondern dies müssen die Eltern mit dem Dienst klären. Die Pflegende hat dann die Info, dass z.B. fürs "reine" Lagern vom Stuhl ins Bett die Angehörigen übernehmen und diese dann zu rufen sind. Also diese Tätigkeit steht nicht in einem Zusammenhang, dass nur so die Behandlungspflege durch zu führen (ist aber auch ein dünnes Eis)


    Diese Trennung zwischen Grund- und Behandlungspflege besteht nun einmal, es ist bisher politisch so gewollt. Es gibt hierzu auch Rechtsprechungen und Varianten, was möglich ist bei bestehender Pflegestufe für die Angehörigen, damit sie hier Pflegegeld erhalten. Doch aktuell rechtlich tragbar ist es eben nicht, wenn der PD 24 Stunden bei einem Patient ist und alle Grundpflege mit Hauswirtschaft macht und die Zugehörigen bekommen das Pflegegeld in voller Höhe.


    Gruß, Dirk

    Hallo Rina,


    Zitat

    Je nachdem, ob die Grundpflege mit aufgeschrieben werden muß/darf wird es eben länger.


    Muss oder darf? Wenn der Pflegende Pflegeverrichtungen macht, so sollte sie es dokumentieren, denn sonst kommt die Pflegende selbst in eine Schwierigkeit, denn was nicht dokumentiert wurde gilt als nicht gemacht und somit entsteht ein Haftungsproblem, falls z.B. bei der Verrichtung ein Unfall passiert. Die "üblichen" Verrichtungen kann man doch gut kreuzeln, egal ob Grund- oder Behandlungspflege, was eigentlich schnell gehen sollte.


    Gruß, Dirk

    Hallo,


    Einarbeitung ist wichtig und möchte ich nicht verneinen. Die "Feinheiten" der Pflege eines Menschen lernt der Pflegende erst über die Zeit, doch wenn vieles über das Pflegeberichtswesen formuliert und Eingang gefunden hat, so kann sich das Personal schneller in die Feinheiten einarbeiten. Z.B. ist dies auch eine Erfahrung über das Ich-Buch bei uns in Kinderhospizen.


    Zum Thema o2 und Pulsoxy: Sauerstoff ist ein Medikament und muss auch so behandelt werden von Fachpflegenden, sprich, Ärzte müssen eigentlich genau vorgeben, ab welchen Pulsoxywerten es o2 gibt und bis zu welcher Maximaldosis. Ein dosieren ohne Parameter sehe ich als schwierig an. Wenn die KS die Dosis ändert, muss sie es auch dokumentieren auf was und dabei muss auch nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage


    Gruß, Dirk

    Hallo,


    also die Zeit der Doku sollte nicht zu Lasten der Behandlungspflegestunden gehen.


    Problem hierbei ist sicherlich, dass das Pflegepersonal alles dokumentieren muss, was gemacht wurde und dies aber auch zeitnah. Zeitnah heißt aber i.d. Regel auch nicht 8 Stunden später am Ende des Dienstes. Wichtig ist als Zugehöriger / Patient / Eltern zu wissen: was die Pflegeperson nicht dokumentiert gilt als nicht gemacht und somit entsteht ein Haftungsproblem bei Fehlern in der Pflege.


    Pflegende dokumentieren auch sehr unterschiedlich lang, wobei ein Problem ist, dass es für ambulante Dienste mit der Versorgung über mehrere Stunden bis zu 24 Stunden keine sinngemäße Doku gibt, sprich, die Kliniksdoku ist nicht so richtig, genauso wenig die der "üblichen" häuslichen Krankenpflege. Somit wir der eine oder andere Dienst seine eigene Doku entwickeln. Eine gute Doku sorgt z.B. dafür, dass wiederkehrende (individuelle) Leistungen auch schnell abgehackt werden können und das Doppeldokumentation möglichst vermieden wird (geht manchmal aber auch nicht).


    Ein häufiger Fehler, so meine Beobachtung, für zeitlich langes dokumentieren ist aber auch, dass z.B. zu viel dokumentiert wird wie doppelt und dreifach. Also was ich im Leistungsnachweis abhacke, muss nicht in den Pflegebericht. Ein anderer Fehler kann sein, dass Dinge dokumentiert werden, die wiederkehrend immer gleich sind z.B. Tracheostoma reizlos. Es sollte hierbei nur Auffälligkeiten / wenn es anders ist als sonst in die Doku einfließen, z.B. taucht das Tracheostoma erst dann im Pflegebericht auf, wenn es gereizt ist mit Beschreibung der Reizung.


    Nebenbei: Ziel der Doku soll es aber auch sein, dass eine Pflegefachperson, die mit dem Kind noch nie gearbeitet hat und ohne Vorwissen ist, durch die Dokumentation alle notwendigen Punkte die Pflege erfassen kann und dann das Kind pflegen kann, wie es gefordert ist. Auch eine notwendige Voraussetzung zu Zeiten des Pflegenotstandes, könnte man wohl meinen, wenn man die Pflegestunden gedeckt sehen möchte. Denn wenn der PD bei einem Ausfall nur eine bei dem KInd nicht eingearbeitete Pflegefachkraft zur Not senden kann, und man selbst nicht noch den halben / ganzen Dienst mit Einweisungen verbringen möchte.


    Mit Gruß, Dirk

    Hallo Liane,


    gerade im Süddeutschen Raum ist der Pflegenotstand Wahrheit, da selbst die Kliniken wieder suchen. Ein Verzicht auf gerade Examinierte oder Erwachsenfachpflegekräfte ist nicht mehr so einfach möglich. Die 1 - jährige Intensiverfahrungen kann, so mein Einblick, zum wirklichen Hemschuh werden, insbesondere, wenn Fachpflegekräfte ausfallen oder Dienst verlassen. Bei ständiger Überlastung kommt dieser Schritt immer näher für das bestehende Personal.


    Als Beispiel dieser Entwicklung:


    Eine Familie, die wir Kinderhospiz Bad Grönenbach kennen lernten, hat 6 Wochen gebraucht, bis endlich die neue Versorgung (PD-Wechsel) stand
    Eine andere Familie in Süddeutschland wird von vier PDs versorgt (!), weil es ein PD nicht schafft.


    Mit Gruß,


    Dirk <Syrabo>

    Hallo,


    aus meinen Blickwinkel muss ich Cordula recht geben. Viele Erwachsenendienste bzw. die üblichen PD machen die häusliche Kinderkrankenpflege als weiteres Standbein, wobei es vorkommen kann, dass es zum Stiefkind wird und welche diese besondere Art häusliche Krankenpflege wieder aufgeben, eben da es doch sehr speziell ist in seinem Aufwand. Umgedreht muss ein Kinderkrankenpflegedienst in der Qualität nicht bessern sein. Man muss immer schauen, wie die regionale Pflegelandschaft vor Ort ist, also andere Familien empfehlen, und, wenn auch mit Umständen, man kann auch einen Dienst wechseln. Denn wenn der eine Dienst zu einer Familie passt, kann es sein, dass aber eine andere Familie mit einem anderen Dienst sich besser versorgt sieht.


    Das wichtigste, egal ob reiner Kinderkrankenpflegedienst oder nicht, man muss auf die Qualität schauen, was anfängt, ob sie z.B. Altenpfleger schicken, weiter geht, ob sie (halbwegs) feste Teams aufbauen mit Bezugspflege-Charakter und wie sie die Qualität sichern (Gibt es ausreichend lange Einarbeitungen neuer Mitarbeiter beim Kind, werden die Fragen / Beschwerden der Eltern angenommen etc.).


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo Kornelia,


    zwecks Verordnung einzelner Tätigkeiten: Es ist eine "Kulanzfrage" der KK. Der Pflegedienst weißt beim Antrag darauf hin, wie viel Zeit gebraucht wird, mit der besonderen Situation Kind, und wenn es die KK akzeptiert, stellt dies auch kein Problem dar. Denn es besteht bei unserem Kindern auch immer die Aussage: Sicherung der Behandlungspflege, was eben beinhaltet, dass die spezielle Krankenbeobachtung notwendig ist, da es zu nicht vorhergesehenen Ereignissen kommen kann, die die Behandlungspflege notwendig machen. Wenn dies die Kasse / der MDK so akzeptieren, dann geht es eben durch. Problematisch könnte es hier werden, wenn es um mehr Stunden geht.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo Nina,


    schön, dies zeigt, wie wichtig schon die richtigen Argumente sind beim Antrag sind oder anders herum, manchmal kommt es zu einen Widerspruch, da nur ein wichtiger Grund fehlt. Statt dass der jeweilige Sachbearbeiter nachhakt, kommt es zu einer Ablehnung.


    Mit Gruß,


    Dirk

    Hallo,


    soweit ich es verstanden habe, sind die "unbunten" für Zuhause und die farbigen für die Klinik, da man die bunten schneller sieht, wenn zum Beispiel das Bett fix gerichtet wird. Manche verwenden auch im Heimgebrauch die farbigen.


    Mit Gruß,


    Dirk