ich habe leider keinen Einblick EU-weit; nach Hören-Sagen ist es sehr unterschiedlich, abhängig vom Gesundheitssystem.
In Deutschland kann der Pflegedienst vom Arzt verordnet werden, wobei es eine Trennung gibt in Behandlungspflege und Grundpflege, die an sich eine politische Trennung ist und in vielen Fällen nicht nachvollziehbar.
Bei einer Verordnung prüft der medizinischen Dienst der Krankenkasse die Notwendigkeit und wenn es befürwortet wird, so kann die Krankenkasse einen Pflegedienst "beauftragen". Je nach Intensivpflege kann bis zu 24 Stunden täglich genehmigt werden.
Mit Gruß,
Dirk