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  1. Intensivpflege in Familien - Forum der Selbsthilfe
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Bald volljährig - Was müssen wir tun ?

  • Sanne
  • 2. Januar 2014 um 11:02
  • Sanne
    Gast
    • 2. Januar 2014 um 11:02
    • #1

    Hallo,

    schön, dass es auch in 2014 dieses Forum noch gibt.
    Ganz oben auf meiner ToDo-Liste steht, dass ich mich dringend darum kümmern muss, was passiert, wenn Bianca volljährig wird.
    Das ist im März schon soweit.
    Fürher hieß das irgendwas mit Vormundschaft beantragen. Heute nennt man das anders.

    Hat das jemand gerade hinter sich ? Wo muss ich hin?
    Kinderarzt darf weiter behandeln. Das weiß ich inzwischen.
    Beim Kindergeld komtm die Kindergeldkasse alleine auf einen zu.
    Dann gibt es aber noch irgendwas mit einer Grundsicherung.
    Was ist das?

    Also ...#
    Jede Menge Fragen und ich hoffe, hier auf geballte Kompetenz zu stossen.

    Frohes neues Jahr
    Sanne

  • anne
    Profi
    Beiträge
    820
    • 2. Januar 2014 um 22:30
    • #2

    Ich habe zwar noch etwas Zeit , anber moechte Dir sagenm, was ich schon weiss.
    Die Vormundschaft wurde durch die gesetzliche Betreuung abgeloest und diese musst Du beim Amtsgericht beantragen.

    Und die Grundsicherung musst Du beim Sozialamt beantragen.

    Da es bei der Kindergeldkasse oft lange Bearbeitungszeiten gibt, wuerde ich da evtl. Nachfragen.

    Wenn Du noch keinen Befreiungsausweis von der KK hast, waere es sinnvoll den zu beantragen, denn es kommen jetzt einige Zuzahlungen von den Hilfsmitteln auf euch zu.

    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Cordula
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.009
    • 4. Januar 2014 um 14:00
    • #3

    Wenn Bianca schon im März 18 wird, ist es dringend ihr Vermögen zu prüfen und schnellstens eine sinnvolle "Verwendung" dafür zu finden. Regelmässig nachfragen, ob sich was geändert hat. Dann weiss es unter Umständen auch jeder Kostenträger.
    Solange Bianca unter 2600€ Vermögen hat, bekommst du für deine Vormundschaftsarbeit 300€ pro Jahr vom Staat und Bianca hat Anrecht auf Grundsicherung (HArtzIV), alles was über diesen Betrag geht, fällt an die versch. Kostenträger, immer und sehr schnell, oft auch rückwirkend.
    Dies ist auch wichtig, bei Erbsachen. Bianca darf nix direkt erben, da dies dann sofort ans Sozialamt etc, geht. Lasst Euch von einem erfahrenen Notar für Behindertentestamente beraten. Wenn ihr z.B.ein Haus an mehrere Kinder verererbt, verlangt das Sozialamt auch rückwirkend "seinen" Erbteil, sodass Geschwister evtl. schnell auszahlen müssen. Lasst Euch also unbedingt von Fachleuten beraten. Weitere gerne per Mail ! Frag nur .

    Cordula mit 3 + K. (10/07, TS 03/08, Rachenfehlbildung)

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