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  1. Intensivpflege in Familien - Forum der Selbsthilfe
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MDK-Gutachten

  • dunja
  • 11. Februar 2012 um 10:40
  • dunja
    Stammgast
    Beiträge
    114
    • 11. Februar 2012 um 10:40
    • #1

    Hallo ihr Lieben,
    ich brauche mal wieder eure Hilfe.
    Wir würden das letzte MDK-Gutachten brauchen um zu sehen, wieviel Zeit auf die Grundpflege zählt, denn diese wird ja von der Behandlungspflege abgezogen.
    Sagt mal, wie ist das dann bei euch, wenn jetzt z.B. zwei Stunden auf die Grundpflege gerechnet werden, kommt dann der PD wenn auf der Verordnung 24 h Pflege dann nur 22 h?
    Liebe Grüße
    Dunja

  • anne
    Profi
    Beiträge
    820
    • 12. Februar 2012 um 07:54
    • #2

    Hallo, Dunja,

    ich muß das Gutachten immer schriftlich bei der KK anfordern.

    Da ich keine 24-Std.-Verordnung habe, bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, es gehören 24 Std. drauf, denn die Behandlungspflege bleibt ja bestehen, und nach dem neuen Urteil darf die Grundpflege ja nur noch hälftig berechnet werden.

    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • dunja
    Stammgast
    Beiträge
    114
    • 12. Februar 2012 um 14:00
    • #3

    Hallo Anne,

    das bedeutet also, dass sie uns gar nicht soviel von der Behandlungspflege abziehen dürften, oder?

    Muss man dieses MDK-Gutachten immer schriftlich bei der KK anfordern oder reicht es, wenn ich mit der KK telefoniere, da ich das Gutachten recht bald brauche.
    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich das Gutachten von der Intensivpflege bekomme stehen da die Grundpflegezeiten auch mit drin oder muss ich das Gutachten von der Einteilung in die Pflegestufe anfordern? Weiß du das bzw weiß das jemand?

    Liebe Grüße
    Dunja

  • anne
    Profi
    Beiträge
    820
    • 12. Februar 2012 um 16:31
    • #4

    Hallo, Dunja,

    bei der DAK muß man das schriftlich machen, ein Telefonanruf reicht denen nicht.

    Auf die andere Frage weiß ich leider keine Antwort.

    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Ingeborg
    Gast
    • 12. Februar 2012 um 18:26
    • #5

    hi,
    ich habe immer angerufen,das hat ausgereicht.
    lg

  • Missy
    Profi
    Beiträge
    711
    • 12. Februar 2012 um 21:17
    • #6

    Hallo
    bei meiner KK reicht auch ein Anruf.

    Es wird 24 h Behandlungspflege verordnet! Bei uns wird da gar nix abgezogen.
    Gutachten von der Intensivpflege habe ich noch nie gehört.
    lg Nina

    --- Nina (1983) mit Tochter Chantalle (1999, gesund) und Evelin geb 05.11.2006, leider keine Diagnose, neuromuskuläre Erkrankung,Tracheostoma und voll beatmet, Peg-Sonde da kein Schluckreflex, Muskelschwäche ---

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