Ab wann gilt das Intensivpflegegesetz?

Das Gesetz ist in Kraft. Die Richtlinie des GBA zum IPreG ist auch verabschiedet worden.


Ab dem 1.1.2023 wird das Gesetz vollständig umgesetzt, was heißt, alle neuen Verordnungen ab diesem Datum zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) müssen im Sinne des §37c SGB V und der Richtlinie des GBAs erfolgen.


Doch wurde hier eine "vollständig" Umsetzung verschoben. Aktuell darf die AKI bis 30.10.2023 nach dem alten Verfahren verordnet werden, also mit der Vordnung Häusliche Krankenpflege - wie viele es bisher kannten.


Ab dem 31.10.2023 - ja und wirklich ab dem 31.10 - muss für die AKI eine Verordnung bei der gesetzlichen Krankenkasse nach dem neuen Verfahren verordnet werden.


Dies bedeutet: Auch wenn deine Verordnung über den 30.10.2023 hinaus geschrieben wurde und die Krankenkasse es akzeptierte, gilt diese ab dem 31.10.23 nicht mehr. Sprich: Du brauchst zwingend und spätestens ab dem 31.10.2023 eine neue Verordnung nach dem neuen Gesetz §37c.


Das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c.html


Die Richtlinie zum Intensivpflegegesetz: https://www.g-ba.de/richtlinien/123/