Hallo, kopiere hier gerade mal meinen Text von rehakids:
Hallo,
habe für unseren Talker Stromkostenerstattung bei KK beantragt. Wurde wegen Unterschreitung der Bagatell-Grenze von 2,50€/Monat abgelehnt. Der Hersteller des Talkers hat einen Verbrauch von65W/h bei einer Akkuladezeit von 90-100 min. angegeben.
Wie kann ich das nachrechnen? Lade den Talker ja täglich auf.
Wäre für Tipps sehr dankbar.
Anne
Ich meinte, wie ich den Verbrauch auf den Preis umrechnen kann - ich habe da absolut keine Ahnung, da mir bei den anderen Geräten immer problemlos die Pauschale gezahlt wurde, und ich mir nicht vorstellen kann, daß das tägliche Aufladen “so billig” ist…
dann nehme doch noch andere medizinische Geräte dazu, wie Absaugung, und mache einen Jahresbeitrag draus. 2,50€ im Monat sind 30,00 Euro im Jahr. Wir machen eine Gesamtaufstellung, wo wir alles auflisten in einer “Rechnung”. Die Ablehnung sehe ich nicht als gerechtfertigt.
ich würde da in Widerspruch gehen, denn immerhin summieren sich hier die Kosten und es sind alles krankheitsbedingte Kosten, danach richtet sich auch die Rechtsprechung. Wenn man nur einen Pari-Boy hat und diesen abrechnen will für ein 1 Euro im Monat, da kann ich ja das Argument noch gelten lassen: Bagatell-Grenze. Aber wenn man einen hohen medizinischen Aufwand mit viel „Elektrik“, da ist es etwas anders:
Hier geht es zwar um den Rollstuhl, doch steht in dem Zitat schon das Grundsätzliche. Ich würde für den Widerspruch einige Wendungen verwenden und auf das Urteil: Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.02.1997 - 3 RK 12/96 verweisen.
Hier ein Beispieltext mit dem Urteil gleich als Antrag formuliert:
Wenn die Kassen ein neues Sozialgerichtsvefahren anstreben, muss man sie vielleicht gewähren lassen
Erwähnen würde ich noch, dass das Hilfsmittel ohne Strom nicht genutzt werden kann und somit nicht den Erfolg der Krankenbehandlung gesichert oder eine Behinderung ausgeglichen werden kann.
Hallo wollte mal kurz informieren… wir bekommen nun den Strom für alle Geräte bezahlt habe das Gesetz teilweise zitiert und darauf berufen, sowie auf den therapeutischen Nutzen…und es wurde genehmigt, ohne Widerspruch
schön, dies zeigt, wie wichtig schon die richtigen Argumente sind beim Antrag sind oder anders herum, manchmal kommt es zu einen Widerspruch, da nur ein wichtiger Grund fehlt. Statt dass der jeweilige Sachbearbeiter nachhakt, kommt es zu einer Ablehnung.