Fragen zum Pflegetagebuch

  • Hallo,


    ich habe ein paar Fragen zum Thema Pflegetagebuch.


    1. Wie rechne ich das vermehrte Waschen von Kleidung, Bettzeug etc. (Erbrechen, dünner Stuhlgang, Esstrainig etc.) in Minuten?


    2. Wo liste ich den Kleidungswechsel wegen Erbrechen, Esstrainig, dünner Stuhlgang etc. auf?


    3. Wo liste ich die Medikamentengabe auf? GEhört das überhaupt da rein?


    Das ist echt dringend, da am Freitag der MDK zu uns kommt.


    Danke schonmal im Voraus für Eure Antworten.


    Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben?!


    LG Jessi

    Jessica mit Felix (22.10.2007), Ösophagusatresie Typ IIIb, subglottische Stenose, Tracheomalazie, Reflux, Button bis Ende März 13, TS bis Juli 12

  • Hallo Jessi,


    hast Du die Pflegefibel von Rehakids, bzw. MichaelK? http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html Wenn nicht, acker sie schnell durch!


    zu 1.: Nur aufschreiben, wie oft Du das machst, das gehört zum Haushalt. (Punkt 20) Da sammelt man nur allen Zusatzaufwand und bekommt eh nur Pauschalen von 45, 60, 75, 90 Min.


    zu 2.: Das ist Ent- und Ankleiden, Punkt 11. Je nachdem, ob Du Oberbekleidung oder alles wechseln musst. Wichtig ist, wie oft am Tag.


    zu 3.: Das ist Behandlungspflege und zählt nicht in der Pflegestufe, bei der nur die Grundpflege berücksichtigt wird. Halt, das stimmt nicht ganz. Da gibt es noch die verrichtungsbezogenen Maßnahmen. Wenn Du WEGEN der Grundpflege eine behandlungspflegerische Sache machst, ist es Dir anzurechnen. Z.B. müssen wir Linn immer absaugen beim Zähneputzen, weil sie dann aspiriert. Das gilt dann. Oder wenn ich wegen des Ankleidens die Beatmungsschläuche an- und abmache, gilt das auch.


    LG
    Nellie

    Nellie *1978 mit Linn *02/04 (mehrfachbehindert durch PCH-2a, Tracheostoma, fast vollzeitbeatmet, Ernährung über Sonde, Epilepsie) und Ann *06/09

  • so, nun haben wir auch unseren antrag mit dem pflegetagebuch. hab mir schon nen paar notizen gemacht und werd das dann mal mit hilfe besprechen. ich scheiter ja schon am anfang. was beantragen wir denn???

  • Wenn nicht klar ist, was wer beantragen kann, beantrage einfach alles (also PS3), denn du bekommst nur was du beantragst oder weniger. Mehr als man beantragt gibt es nicht. Ausserdem sollest du darauf hinweisen, dass alle Probleme von Yannis seit Geburt bestehen und daher der Antrag auch rückwirkend ab Geburt gelten soll. Dies ist meines Wissens auch möglichm, wenn Krankheiten erst später diagnostiziert wUrden, wie z.B. Konrads Herzfehler, der zwar angeboren war, aber erst mit 16 Monaten erkannt wurde.

  • Hallo,


    @Codula: meinst Du jetzt den Pflegegeldantrag oder den Schwerbehindertenausweis? Pflegegeld gibt es nie rückwirkend, immer erst ab dem Tag der Beantragung. Der SBA kann rückwirkend ab Geburt ausgestellt werden.


    @Dani: Was meinst Du mit "was beantragen wir denn?" ?


    Das Pflegetagebuch, was die mitschicken, ist oft nicht geeignet für Kinder. Nimm lieber das aus der Pflegefibel.


    LG
    Nellie

    Nellie *1978 mit Linn *02/04 (mehrfachbehindert durch PCH-2a, Tracheostoma, fast vollzeitbeatmet, Ernährung über Sonde, Epilepsie) und Ann *06/09

  • Hallo,


    so hab es hinter mir :)


    Die Frau die da war, ist Kinderkrankenschwester und war ganz nett. Sie hat gesagt, dass ihr Gutachten heute noch raus geht und wenn ich Glück habe, ist der Bescheid dann Ende nächster Woche da. Felix hat super mitgespielt! Er hat glatt das Essen verweigert und beim sondieren ordentlich gewürgt mit Sättigungsabfall :oops:


    Da bin ich doch mal gespannt was da heraus kommt.


    LG Jessi


    PS: Vielen Dank für Eure Tips und an Cordula

    Jessica mit Felix (22.10.2007), Ösophagusatresie Typ IIIb, subglottische Stenose, Tracheomalazie, Reflux, Button bis Ende März 13, TS bis Juli 12

  • Siehst Du ! Hat garnicht weh getan !! :lol: Der MDK beisst nicht ! Sind alles nur Menschen ! :)
    Wieder ein Meilenstein geschafft. Beim nächsten Mal wird's leichter, dann kannst du dich auf die Details der heutigen Begutachtung beziehen und einfach ein Mehr oder Weniger ermitteln.
    Sobald du das Ergebnis hast, solltest du unbedingt das ausführliche Gutachten anfordern. Das steht dir zu und wenn das wirklich bis nächste Woche schon fertig ist, kannst du noch prima nachvollziehen, was du gesagt und was im Gutachten wie verwendet wurde.

  • Hallo Dani,


    aah, das meinst Du! Ja, ich denke, Du willst ja das Geld für die Grundpflege haben und die nicht abgeben. Sachleistung wäre, wenn es ein Pflegedienst machen würde. Und Kombileistung wäre, wenn Du Teile abgeben willst an einen Pflegedienst und der Rest dann für Dich wäre. Letzteres ist aber oft wirklich blöde, weil nicht viel über bleibt. Solange wir es schaffen, werden wir die Grundpflege selbst machen und den PD immer nur Behandlungspflege machen lassen.
    Man muss im Übrigen kein Pflegetagebuch schreiben. Ich empfehle es, damit man mal weiß, wo man mit den Minuten steht, um auch ggf. Widerspruch einzulegen. Und dafür muss man dann schon gar nicht das mitgeschickte nehmen.


    LG
    Nellie

    Nellie *1978 mit Linn *02/04 (mehrfachbehindert durch PCH-2a, Tracheostoma, fast vollzeitbeatmet, Ernährung über Sonde, Epilepsie) und Ann *06/09