Stromkostenerstattung für Talker - brauche Hilfe

  • Hallo,
    kopiere hier gerade mal meinen Text von rehakids:


    Hallo,


    habe für unseren Talker Stromkostenerstattung bei KK beantragt.
    Wurde wegen Unterschreitung der Bagatell-Grenze von 2,50€/Monat abgelehnt.
    Der Hersteller des Talkers hat einen Verbrauch von65W/h bei einer Akkuladezeit von 90-100 min. angegeben.


    Wie kann ich das nachrechnen?
    Lade den Talker ja täglich auf.


    Wäre für Tipps sehr dankbar.


    Anne


    Ich meinte, wie ich den Verbrauch auf den Preis umrechnen kann - ich habe da absolut keine Ahnung, da mir bei den anderen Geräten immer problemlos die Pauschale gezahlt wurde, und ich mir nicht vorstellen kann, daß das tägliche Aufladen "so billig" ist....


    Danke

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Hallo Anne,


    dann nehme doch noch andere medizinische Geräte dazu, wie Absaugung, und mache einen Jahresbeitrag draus. 2,50€ im Monat sind 30,00 Euro im Jahr. Wir machen eine Gesamtaufstellung, wo wir alles auflisten in einer "Rechnung". Die Ablehnung sehe ich nicht als gerechtfertigt.


    Mit Gruß,


    Dirk

  • Hallo, Dirk,


    ich habe das als "ganze" Abrechnung gemacht.
    Die KK berechnet aber alles einzeln...


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Hallo
    so ein Problem habe ich auch bei unsrer KK...
    von 10 Geräten werden nur 3 bezahlt.....echt Mist sowas.
    Gruß
    Nina

    --- Nina (1983) mit Tochter Chantalle (1999, gesund) und Evelin geb 05.11.2006, leider keine Diagnose, neuromuskuläre Erkrankung,Tracheostoma und voll beatmet, Peg-Sonde da kein Schluckreflex, Muskelschwäche ---

  • Hallo,


    ich würde da in Widerspruch gehen, denn immerhin summieren sich hier die Kosten und es sind alles krankheitsbedingte Kosten, danach richtet sich auch die Rechtsprechung. Wenn man nur einen Pari-Boy hat und diesen abrechnen will für ein 1 Euro im Monat, da kann ich ja das Argument noch gelten lassen: Bagatell-Grenze. Aber wenn man einen hohen medizinischen Aufwand mit viel "Elektrik", da ist es etwas anders:


    Zitat

    Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfasse aber - noch weitergehend - alles, was erforderlich sei, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen. Dies müsse kein "körperlicher Gegenstand" sein. ... Soweit zum Betrieb eines Hilfsmittels auch eine Energieversorgung gehöre, sei diese ebenfalls von der Krankenkasse zu übernehmen. Dementsprechend sei für den Betrieb des Hilfsmittels ,,Hörgerät" auch die (Erst-)Ausstattung mit Batterien zuerkannt worden. Ein Ausschluß der Energiekosten als geringfügig (bis DM 150,00 pro Jahr) komme nicht in Betracht. Ohnehin könne ein Ausschluß wegen Geringfügigkeit nur greifen, wenn er in der genannten Verordnung ausdrücklich angeordnet worden wäre, was aber nicht der Fall sei. Es bestünden auch in technischer oder abrechnungsmäßiger Hinsicht für eine Kostenübernahme keine unüberwindbaren Hindernisse. So lasse sich daran denken, daß die Kasse für die Klägerin einen besonderen, nur zum Aufladen des Akkus dienenden Stromanschluß mit eigenem Zähler installiere. Sofern dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordere, sei die Beklagte unter Umständen auch berechtigt, die durchschnittlichen monatlichen Kosten zu ermitteln und pauschal zu erstatten. Auch der Umstand, daß Stromkosten praktisch in jedem Haushalt anfielen und somit Kosten der allgemeinen Lebenshaltung seien, rechtfertige keine andere Entscheidung.


    Zitat aus: http://www.behinderte.de/HILFSM/ROLLSTROM.HTM


    Hier geht es zwar um den Rollstuhl, doch steht in dem Zitat schon das Grundsätzliche. Ich würde für den Widerspruch einige Wendungen verwenden und auf das Urteil: Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.02.1997 - 3 RK 12/96 verweisen.


    Hier ein Beispieltext mit dem Urteil gleich als Antrag formuliert:


    http://www.bsd-web.de/fileadmi…tromkosten-eines-CPAP.pdf


    Wenn die Kassen ein neues Sozialgerichtsvefahren anstreben, muss man sie vielleicht gewähren lassen :roll:


    Erwähnen würde ich noch, dass das Hilfsmittel ohne Strom nicht genutzt werden kann und somit nicht den Erfolg der Krankenbehandlung gesichert oder eine Behinderung ausgeglichen werden kann.


    LG Dirk

  • Hallo
    vielen Dank, ich glaub, ich werde es in Angriff nehmen.
    Gruß
    Nina

    --- Nina (1983) mit Tochter Chantalle (1999, gesund) und Evelin geb 05.11.2006, leider keine Diagnose, neuromuskuläre Erkrankung,Tracheostoma und voll beatmet, Peg-Sonde da kein Schluckreflex, Muskelschwäche ---

  • Hallo
    wollte mal kurz informieren.......
    wir bekommen nun den Strom für alle Geräte bezahlt :D:D:D:D:D
    habe das Gesetz teilweise zitiert und darauf berufen, sowie auf den therapeutischen Nutzen.....und es wurde genehmigt, ohne Widerspruch :D:D


    Danke Dirk!!


    Gruß
    Nina

    --- Nina (1983) mit Tochter Chantalle (1999, gesund) und Evelin geb 05.11.2006, leider keine Diagnose, neuromuskuläre Erkrankung,Tracheostoma und voll beatmet, Peg-Sonde da kein Schluckreflex, Muskelschwäche ---

  • Hallo Nina,


    schön, dies zeigt, wie wichtig schon die richtigen Argumente sind beim Antrag sind oder anders herum, manchmal kommt es zu einen Widerspruch, da nur ein wichtiger Grund fehlt. Statt dass der jeweilige Sachbearbeiter nachhakt, kommt es zu einer Ablehnung.


    Mit Gruß,


    Dirk