Hallo,
ich meine mich zu erinnern, daß jemand aus dem Forum schon mal mit einer "einstweiligen Verfügung" gegen die KK vorgegangen ist.
Ein Anwalt hat mir vorgeschlagen, falls die KK zu quer schießt, eben damit vorzugehen.
Nun habe ich gegoogelt und gelesen, daß man aber in einem solchen Fall auch schadensersatzpflichtig ist - und daß kann bei Behandlungspflege ja ganz schön teuer werden.
Kann mir jemand weiter helfen?
Anne