Erfahrung mit "einstweiliger Verfügung"

  • Hallo,


    ich meine mich zu erinnern, daß jemand aus dem Forum schon mal mit einer "einstweiligen Verfügung" gegen die KK vorgegangen ist.


    Ein Anwalt hat mir vorgeschlagen, falls die KK zu quer schießt, eben damit vorzugehen.
    Nun habe ich gegoogelt und gelesen, daß man aber in einem solchen Fall auch schadensersatzpflichtig ist - und daß kann bei Behandlungspflege ja ganz schön teuer werden.


    Kann mir jemand weiter helfen?


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Hallo Anne,


    wir haben mit einstweiliger Verfügung unseren Kapnographen durchbekommen. Es bedeutet ja nur, soweit ich weiß, dass man eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren bekommt. Falls aber das Hauptverfahren dann anders entscheidet, muss man das bereits geleistete wohl selbst zahlen. Bei uns hat sich die Kasse dann der Entscheidung angeschlossen und das ganze war abgehakt. Wie oft das nun vorkommt, dass es dann anders im Hauptverfahren kommt, weiß ich nicht. Dazu sollte Dich der Anwalt beraten. ich denke mal, dass man eine Einstweilige Verfügung nur bei guten Aussichten macht.


    LG
    Nellie

    Nellie *1978 mit Linn *02/04 (mehrfachbehindert durch PCH-2a, Tracheostoma, fast vollzeitbeatmet, Ernährung über Sonde, Epilepsie) und Ann *06/09

  • Hallo Anne, hallo Nellie,


    das Probelm einer Schadensersatzpflicht stellt sich bei jeder einstweiligen Anordnung. Über eine einstweilige Anordnung kann eben nur eine vorläufige Regelung erreicht werden, an deren Stelle dann zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung in der Hauptsache tritt. Fallen die vorläufige Regelung und die Entscheidung in der Hauptsache unterschiedlich aus, dann besteht eine Ersatzpficht, denn dann steht mit der Entscheidung in der Hauptsache ja fest, daß der Anspruch auf die begehrte Leistung nicht besteht.


    Hiervon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen:


    Zum einen ergeht eine einstweilige Anordnung in der Regel nur dann, wenn die Rechtsverfolgung in der Hauptsache hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, d.h. ein Obsiegen in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist.


    Zum anderen - und daran sollte man vielleicht auch einmal denken - geht es gerade bei tracheotomierten und/oder beatmeten Personen meistens um dringend notwendige Versorgungsleistungen, die rückwirkend nicht erbracht werden können, zeitnah benötigt werden und derart kostenintensiv sind, daß sie der einzelne in den meisten Fällen nicht privat vor- bzw. zwischenfinanzieren kann. Es gibt also in vielen Fällen eigentlich keine Alternative zu einem Vorgehen über eine einstweilige Anordnung.


    Außerdem ermöglicht ein solches Eilverfahren es, frühzeitig zu erfahren, wie das Gericht die Sache beurteilt. Und manchmal kann man auf diese Weise die Streitigkeit mit dem Sozialleistungsträger schnell, einvernehmlich und endgültig erledigen, indem man eine dauerhafte Regelung vereinbart. Letzteres gelingt natürlich nicht immer.


    Philip

  • Guten Morgen


    so hört/liest man sich :wink:


    Ein bißchen Bauchweh habe ich doch dabei, aber machen wir erst mal Schritt für Schritt....


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Hallo Anne,


    wir haben mit einer einstweiligen Anordnung unsere Behandlungspflege bekommen. Diese sollte von täglich 16 Stunden (MO-SO) auf 8 Stunden (Mo-FR) gekürzt werden. Bisher kam noch nichts auf uns zu, kann dir also keinen Bericht geben...


    Ich habe mir da auch nie so wirklich Gedanken zu machen können, ich hab die 16 Stunden gebraucht und merkte das mit jedem Tag mehr.


    Bin mal gespannt, eigentlich sollte der Gerichtstermin im April 2008 stattfinden, eine Woche vorher(!!!) bekamen wir ein Schreiben dass der Termin erst einmal verschoben werden würde, da die KK sich nun doch überlegte einen Anwalt einzuschalten und der sich ja nun in die Akten und Fälle lesen muss... mal gespannt wie lange es noch dauert.



    LG Ivy