Zusätzliche Betreuung

  • Hallo,


    nun muß ich Euch doch mal fragen:
    Seit Juli 2008 gibt es ja die erhöhten Betreuungs-Leistungen - 100 bzw. 200€.
    Wieviel bekommt Ihr?


    Ich dachte, daß wir wohl 200€ bekommen, die KK hat aber nur 100€ bewilligt.


    Freue mich, auf zahlreiche Antworten :)


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • da weiß ich ja auch noch nichts von. Für wen gibt es das?

    Jessica mit Felix (22.10.2007), Ösophagusatresie Typ IIIb, subglottische Stenose, Tracheomalazie, Reflux, Button bis Ende März 13, TS bis Juli 12

  • Hallo,


    man hat uns gesagt, dass das auf jeden Fall über einen Pflegedienst angerechnet werden muss und die müssen noch eine spezielle Vereinbarung mit der Krankenkasse haben.
    Kann aber auf 2 Jahre angespart werden ...


    LG Sanne

  • Hallo,


    wir bekamen Mitte Juli, als wir im Kinderhospiz in Olpe waren, von unserer KK einen Brief in dem uns ab 1. Juli 2008 die 200€ mtl. genehmigt wurden. Wir hatten vorher auch schon den geringeren zusätzlichen Betreuungsbetrag und diese Genehmigung kam ganz ohne Nachfragen. Echt super.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Hallo,


    es ist richtig das die zusätzlichen Betreuungsleistungen via Pflegedienst oder der Lebenshilfe abgerechnet werden müssen. Geht beides. So wie die Verhinderungspflege läuft das leider nicht.


    Wenn die Kasse Euch nicht angeschrieben hat zwecks der Erhöhung bitte dort nachfragen. Grundsätzlich wird wohl erst einmal die 100,- EUR pro Monat raus gegeben. So meine Erfahrungen von meinen Vereinskindern. Wenn man dann aber einen Antrag auf die 200,- € stellt kann man auch diese erhalten.


    Wir, die mit einem Budget arbeiten können diese Erhöhung ebenfalls erhalten. Allerdings muß auch der Bedarf der STunden steigen. Da dies aber bei uns der Fall ist und Jonas jetzt 1 Stunde länger im Kiga bleiben soll hat die Kasse ohne Probleme zugestimmt.

  • Ich hatte bisher verstanden, dass diese zusätzliche Betreuungsleistung nur Leute mit Pflegestufe 0 oder 1 bekommen. Hätte ich bei PS auch ein Anrecht ? Oder ist Konrad noch zu klein ?

  • Hallo,
    auch Kinder oder menschen mit PS 2 oder 3 bekommen diese Betreuungsleistungen. Allerdings muß das Kind auch alt genug sein. Säuglinge erhalten es in der Regel noch nicht. Jonas hat es auch erst mit 3 Jahren bekommen.

  • Hallo Cordula,


    die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind nicht "primär" an die Pflegestufe gebunden, da diese Begutachtung sich auf die körperliche Pflegesituation zum größten Teil bezieht.


    Im Wiki von Rehakids ( http://wiki.rehakids.de/wiki/Zusätzliche_Betreuungsleistungen) wie Nellie hinwies, stehen die Bedingungen. Wenn der MDK bei der Begutachtung der Pflegestufe die Erfüllung der Sollpunkte kennzeichnete, dann würde ich es beantragen. Also wir hatten mit dem 2. Lebensjahr schon alle wichtigen Punkte erfüllt bei der ersten Begutachtung z.b. Punkt 2 ist bei einem tracheotomierten Kind eigentlich logisch.


    Gruß,


    Dirk