Pflegestufe - Probleme bei der Anerkennung

  • Hallo alle zusammen !
    Hat jemand von Euch auch so viel Probleme mit der Anerkennung einer
    Pflegestufe gehabt? Wir haben heute den Ablehnungsbescheid bekommen, mit der Begründung, dass PEG-Sonde und Tracheostoma keinen zeitlichen Mehraufwand im Vergleich zu gesunden Kindern darstellt. Ich bin ziemlich geschockt und kann mir eine solche Aussage nur mit geistiger Umnachtung des Gutachters erklären. Oder hats sowas auch bei Euch gegeben? Werden uns wohl nen Anwalt nehmen müssen. Eigentlich ist das echt ne Frechheit, bei dem ganzen Trubel den man mit nem schwerkranken Kind sowieso hat, sich auch noch wegen solcher Schwachmaten zusätzliche Zeit ans Bein zu binden. :evil::x
    Ich werde berichten...
    LG und bis bald

  • Hallo ChrisOle,


    Tracheostoma und PEG haben tatsächlich nichts mit der Pflegestufe zu tun, weil es Behandlungspflege ist. Für die Pflegestufe gilt nur der Grundpflegeaufwand, also alles was sich um Körperhygiene, Bewegen, Essen und Haushalt dreht.


    LG
    Nellie

    Nellie *1978 mit Linn *02/04 (mehrfachbehindert durch PCH-2a, Tracheostoma, fast vollzeitbeatmet, Ernährung über Sonde, Epilepsie) und Ann *06/09

  • Hallo ChrisOle,
    Tatsächlich ist es so,dass der MDK nur pflegerische Dinge berücksichtigen darf.....Wobei sich ja aber durch die PEG und das Tracheostoma spezielle Pflege ergibt...Der MDK muss sich an Richtwerte richten, wie lange man für die Pflege eines gesunden Kindes braucht. Die Pflegestufe I erhält ein Pflegebedürftiger, welcher einen regelmäßigen Hilfebedarf von täglich mindestens 90 Minuten hat. Dabei muss der tägliche Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, etc.) den Bedarf an hauswirtschaftlicher Hilfe überwiegen, d.h. die Grundpflege muss mindestens 46 Minuten täglich beanspruchen.
    Bei einem gesunden Kleinkind wurde bis zum August 2006 angenommen, dass z.B. in den ersten Lebensmonaten ein täglichern Pflegebedarf von 315 Minuten besteht. Daraus ergibt sich, dass in den ersten Lebensmonaten eines pflegebedürftigen Kleinkindes nur dann die Pflegestufe I vergeben wurde, wenn nach den Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein Pflegebedarf von mindestens 361 Minuten (361 Min. – 315 Min. = 46 Min.) bestand.
    Seit September 2006 gelten neue Richtlinien für die Gutachter des MDK. Die Zeiten, welche nunmehr für die Pflege eines gesunden Kindes in Abzug gebracht werden, haben sich deutlich verringert. In den ersten Lebensmonaten eines Kindes wird der tägliche Pflegebedarf eines gesunden Kindes danach mit max. 242 Minuten bewertet. Daraus ergibt sich, dass in der Zukunft in den ersten Lebensmonaten bereis dann die Pflegestufe I vergeben wird, wenn nach den Feststellungen des MDK ein Pflegebedarf von mindesten 288 Minuten (288 Min. – 242 Min. = 46 Min.) besteht. Ich habe einen Link für dich, in dem ab Seite 56 die benötigten Zeiten für ein gesundes Kind, in einer Tabelle nach Alter unterschieden, beschrieben werden. Dann musst du nur, zB in einem Pflegetagebuch auf die höheren Zeiten kommen,und diese gut begründen. Hilfreich ist immer, anzugeben, dass du viel in der Nacht machen musst, zB Wickeln, Nahrung anreichen etc...


    http://www.mds-ev.de/download/…ngsrichtlinien_screen.pdf


    Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben...
    LG Tina

  • Danke! Einfach klasse, dieses Forum. Hoffe, ich kann auch mal
    irgendwann mit Tips helfen. Werde den Link gleich ausprobieren.
    Bis bald und LG
    Olaf