Krankschreiben für Krankenhausaufenthalt?

  • Hallo an Euch alle!


    Wie regelt Ihr das mit der Mitaufnahme bei Krankenhausaufenthalten?
    Mir geht es gerade darum, dass ich ja den zweiten Lümmel auch mit seinen 21 Monaten hier zu Hause habe, der wirklich das Mama-Kind von den beiden ist...
    Gibt es die Möglichkeit, dass mein Mann krankgeschrieben werden kann, um mit Theo nach Köln zu gehen? Wenn er doch operiert werden muss, sind das halt 3-4 Wochen dort! Und Matthis dreht so schon regelmäßig durch, wenn ich meine drei Nachtdienste im Monat arbeiten gehe.
    Im schlimmsten Fall müsste Stephan halt Urlaub (dann aber unbezahlten) nehmen :?
    Immer wieder dasselbe: Ich weiß einfach nicht, was uns zusteht. Und immer nur vorsichtig bei der KK nachzufragen ist ja auch nicht das Wahre!


    Danke schonmal für die Antworten!
    Gruß, Kerstin

  • Hallo Kerstin,


    Du hast zwei Möglichkeiten.


    1. Dein Mann kann sich krankschreiben lassen, ich glaube für max. 10 Tage pro Kind und Jahr, bin mir bei der Anzahl der Tage nicht ganz sicher.


    2. Du kannst eine Haushaltshilfe beantragen. Die kommt dann für die Zeit in der Dein Mann arbeitet in Deinen Haushalt, versorgt Dein Kind und den Haushalt.


    Wir haben in solchen Fällen meistens die Haushaltshilfe beantragt.


    Ich hoffe, Ihr findet für Euch die richtige Lösung.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Hallo,


    also wenn Dein Mann mitaufgenommen werden kann, und die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist, bekommt er Lohnfortzahlung (aber glaub von KK).


    Wir haben das in der normalen KiKLinik öfters so gemacht.
    In dem Moment hatten wir keinen finanz. Verlust.


    Auf der ITS geht das wohl nicht.


    Das Problem ist, daß manche Sachbearbeiter gar nicht alle Regelungen kennen und dann auch nicht weiter helfen können.


    Ich würde mal nachfragen, ob diese med. Mitaufnahme möglich wäre.
    Oder ob nicht auch die Besuche med. notwendig sind (ich weiß ja nicht, wie weit das ist, und von daher irgendwie begründbar).


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Hallo!


    Ich war in Köln auch dabei, wurde dafür freigestellt wegen Begleitung des Kindes ins KH, bekam aber keinen Lohn. Den Verdienstausfall muss der Arbeitgeber bescheinigen und dann kann man den bei der KK einfordern.


    LG
    Nellie

    Nellie *1978 mit Linn *02/04 (mehrfachbehindert durch PCH-2a, Tracheostoma, fast vollzeitbeatmet, Ernährung über Sonde, Epilepsie) und Ann *06/09

  • Also,
    nachdem mein Mann doch bei der KK direkt nachgefragt hat, gibt es wohl folgende Möglichkeiten:
    Entweder er bleibt zu Hause, betreut Matthis und regelt den Haushalt, bekommt dafür "Haushaltsgeld", das sind wohl 90% des Lohns.
    Oder er bleibt bei Theo in Köln und kriegt dann nur etwas weniger.


    Aber schön zu sehen, was der KK meine Arbeit zu Hause wert ist... :lol:


    Ein schönes Wochenende,
    Kerstin

  • Hallo,


    also unsere Krankenkasse bezahlt nur für eine bestimmte Zeit die Haushaltshilfe, ich glaube es waren 6 Tage. Oder man hat mich auflaufen lassen. Ich hab es mir nämlich nicht schriftlich geben lassen.
    Ach so, und die Haushaltshilfe wird auch nicht ganz gezahlt, sondern man hat auch noch einen Eigenanteil.


    Wenn ich mich recht erinnere gibt es nur 6 Euro pro Stunde und auch nur 6 Stunden pro Tag die bezahlt werden, wenn man sich jemand privat sucht.


    Die beste Lösung war für uns, dass sich mein Mann freistellen läßt. Es gibt allerdings nur 90 % des Lohnes. Und nicht immer spielt der Arbeitgeber mit, schließlich müssen unsere Kinder öfters und länger in die KH.


    Liebe Grüße


    Monika