Handschuhe für Tracheotomie-Versorgung / Absaugung

  • Hallo,


    bei uns hatte die Krankenkasse beim letzten Kostenvoranschlag für den monatlichen Bedarf an Hilfsmittel die Handschuhe (unsterile Latexhandschuhe) abgelehnt. Begründung: Wir sollen sie bei der Pflegekasse beantragen. Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt mit:


    • Wir verwenden die Handschuhe für die Behandlungspflege und nicht für die Grundpflege (Für die Grundpflege ist die Pflegekasse zuständig; Behandlungspflege: endotracheales Absaugen, Tracheostomapflege, Anschließen der Beatmungsschläuche, Beatmungsschlauchwechsel)
    • Unsere Tochter muss vor Fremdkeimen geschützt werden


    Auch hatten wir noch angefügt, dass das Pflegepersonal sich auch Schützen muss vor den Keimen unserer Tochter. Doch habe ich heute gelernt, dass dies Argument nicht zähle. Für den Schutz des Pflegepersonals hat der Arbeitgeber zu sorgen, also dieser hat Händedesinfektionsmittel und Schutzhandschuhe zu stellen (siehe hier). Doch gilt, so finde ich, das zum Schutz des Patienten auch Händedesinfektionsmittel vorhanden sein sollte, also von der Krankenkasse übernommen werden. Dabei wird die Argumentation sicherlich leichter, wenn Angehörige die Behandlungspflege mit übernehmen. Bisher gibt es über das Händedesnfektionsmittel auch keine Diskussion mit der Kasse bei uns.


    Unser Widerspruch, so wurde mir gestern von der Kasse gesagt, wurde heute dem MDK vorgelegt. Er hat die Handschuhe befürwortet, so wurde ich heute von Kasse telefonisch informiert.


    Der MDK selbst sieht in der ambulanten Pflege Handschuhe vor. Siehe "Anleitung zur Prüfung der Qualität nach dem §§ 112,114 SGB XI in der ambulanten Pflege" vom 10. November 2005, S. 35. Da werden sie im Zusammenhang mit Beatmung, endotracheales Absaugen und Tracheostomapflege aufgeführt.



    Mit Gruß,


    Dirk