Urteile zu Behandlungspflege gesucht!

  • Hallo,


    wollte mal fragen ob ihr noch Vorschläge habt wo ich Urteile bezüglich Behandlungspflege beim vollbeatmetem Kind finde? Habe schon Zwei, aber die sind noch nicht so ganz dass was ich mir vorstelle. Habe schon beim Kindernetzwerk nachgefragt, die waren aber recht unfreundlich und können wohl auch nicht wirklich weiter helfen. Habt ihr evtl. sogar eigene die ihr uns zukommen lassen könnt?


    Die andere Frage ist, kennt sich einer damit aus wie es sich mit dem Pflegegeld verhält wenn der PD nur Behandlungsstunden abrechnet?



    Liebe Grüße,


    Ivy

  • Hallo Ivy
    Ihr habt doch bestimmt eine Pflegestufe oder???
    Wenn der Pflegedienst Behandlungspflege abrechnet, bekommt Ihr noch das Pflegegeld, d.h. praktisch für die Grundpflege.


    Was für Urteile suchst Du denn???
    Ich selber habe keine, aber meine Chefin kennt sich sehr gut damit aus.... Muß ja selber immer kämpfen ;)


    LG

  • Pflegestufe 3, aber hat sich wohl eh erledigt, es handelt sich hier wohl um unklare Auskunft vom PD, was bei mir zur Unsicherheit geführt hat, ednnoch danke! =)


    Krankenkasse will unsere Stunden die regulär bei 16/T/Woche und momentan wegen des Entzugs bei 18/T/Woche liegen, auf 10 Stunden von Montag bis Freitag reduzieren. An Feier- und Urlaubstagen soll uns auch kein PD zustehen, da ja dann wir beide daheim wären. Die Ärzte haben uns von anfang an ja natürlich auch 24h empfohlen, was wir aber gar nicht wollten (fnde damals schon die 16 zu viel). Ich habe keine Urteile bezüglich beatmeter Kinder gefunden... wenn ihr da welche hättet?



    Gruß, ivy

  • Hallo
    Also grundsätzlich steht jedem beatmeten Kind mit PS 3 eine 24 Std Pflege zu.... das ist das eine.
    Das andere- die KK will immer kürzen, da es ja viel kostet...
    Und die Stundenzahl zu reduzieren geht klar immer einfacger als zu erhöhen..


    Bei meinem "Hauptkind"- auch voll beatmet... haben wir auch 10 Std am Tag gehabt, dann haben wir bzw die Mama abergesagt wegen unruhiger Nächte, evtl wieder Arbeit..., Trennung,.... brauch sie Nachtwachen. Und siehe da es ging, ganz schnell... Aber das war Glück, da der Mann vom MDK gut gesonnen war.


    Wie ist das mit Eurem Pflegedienst??? Hilft der Euch nicht???
    Unsere Chefin hängt sich da norm. rein. Gibt Tips u telefoniert mit der KK..


    Urteile mit KINDERN ist immer so ne Sache, da ja in allem meist nur die Erwachsenen "betrachtet" werden.


    Aber die Aussage, dass Ihr an Feiertagen.. ja zu zweit seid ist ja wohl n Witz. Gut, mag sein, Ihr seid bestimmt fit,naber was ist denn wenn mal einer krank ist oder was unvorhergesehenes passiert??? Habt Ihr dann die Zusage, dass Ihr auf den Dienst zurückgreifen könnt???
    OK in den Std wo der PD nicht da ist in der Woche seid Ihr auch alleine, aber gerade wenn Dein Mann mal da ist- Ihr wollt doch auch mal was machen oder???


    Ich weiß nicht genau was ich sagen will, außer wenn Ihr das nicht wollt, dann kämpft.
    Soll ich mal versuchen meine Chefin was zu fragen?? Wenn ja dann was genau?? Was für Urteile??


    LG

  • Doch die vom PD helfen, sind auch schon beim Anwalt und beantragen nun erstma ne einstweilige Verfügung ... habe aber keine Lust auf all dat (*hrhr* wer hat die schon?!) und wollte mal schaun ob ich die KK ned eher zur Vernuft bringen kann um uns allen einiges zu ersparen ...

  • das glaube ich Dir gerne...
    Aber wenn alles schon in den Wegen ist..
    Bei uns ist auch schon einiges seit 2 Jahren vor "Gericht"....
    Man lernt damit umzugehen und solange erstmal alles so wietre läuft...


    Viel Glück Euch.

  • Hallo Ivy,


    hat denn Euer Anwalt keine Urteile ? Welche KK habt IHr ?


    Das mit den Feiertagen und Wochenende ist Quatsch - wie Rina schon schreibt - was ist wenn Ihr krank seid, der Papa arbeiten muß usw. usw.


    Wir haben nach Einsweiligerverfügung 12 Stunden pro Tag bekommen - egal ob WE oder Feiertag. Dazu muß man sagen, daß Jonas nicht beamtet ist sondern "nur" die Kanüle hat.


    Also ich habe mal meine Gerichtsunterlagen gewälzt und folgendes gefunden:


    Bundessozialgericht mit Urteil vom 28. Jan 1999 (Az. B 3 KR 4/98)
    Nach den Feststellungen des BSG im dortigen Verfahren führte dies zu einem Anspruch auf Behandlungspflege rund um die Uhr, weil der Kläger zur Sicherstellung seiner Atmung 24 Stunden lang ununterbrochen beobachtet werden mußte und in regelmäßigen Abständen, auch nachts, Sekretabsonderungen abgesaugt werden mußte, um die Atemwege freizuhalten.
    Nicht maßgeblich ist hier, ob eine maschinelle Beatmung erfolgt, dies ist dem genannten Urteil keinenfalls zu entnehmen.


    Nach dem Urteil BSGE 44, 139 vom BSG ist es nicht zumutbar, daß die Person die die Pflege übernimmt rund um die Uhr - und damit ohne Schlaf - die erforderliche Pflege auszuführen. Auch für die zu pflegende Person entsteht dadurch eine Gefährdung des Lebens.


    Ich hoffe das hilft Euch etwas.

  • Hm ... ach der Anwalt ist gut, aber ich glaube er hat Sorgen dass wenn ich mein Vorhaben zum Gelingen bringe, er ned so viel verdient wie wenn die ganze Sache bis zum Ende ausgefochten wird *schulternzuck*




    Danke dir schon mal, habe nun auch noch ein Urteil im Netz gefunden, welches wirklich wirklich gut ist! *froi*

  • Ich kenne das so, dass ein medizinischer Dienst heim kommt und sich die Situation anschaut.
    Dann entscheidet die KK wieviel Stunden genehmigt werden.
    Wenn das 'zu wenig' ist, kann man irgendwie Widerspruch einlegen und es müsste nochmal überprüft werden.

  • Hallo


    Über dieses Thema diskutiere ich auch immer mit dem Pflegedienst, nicht mit der KK. Der Pflegedienst rechnet bei uns nicht die komplett verordnete Behandlungspflege ab, da er der Ansicht ist, das die Pflegeversicherung auch abgerechnet werden muss. Ich finde das sehr eigenartig.


    Verordnet haben wir ca. 7 x 3 Std. der PD rechnet aber nur 6x3 Std. ab und den Rest über die Pflegeversicherung. Das ärgert :x mich maßlos.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Hallo,


    also bei uns ist es so dass der PD ja auch nachts hier ist und wenn dann alle drei Stunden sondiert wird, wir schlafen, ist ja klar dass das dann der PD macht. Also die rechnen bei uns auch Grundpflege ab.

  • Wir warten nun schon fast 6 Wochen auf eine Verfügung vom Gericht, meine Nerven liegen blank und bald lauf ich amok .... :cry:

  • Hallo Ivy,


    das ist ja echt nervraubend. Ich wünsche dir, dass bald eine Entscheidung zu euren gunsten fällt.


    lg Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Man man man, hoffentlich kommen die bald zum richtigen Entschluß.
    Sag mal Ivy- wie viele Std habt Ihr insgesamt???
    Bei meinem Hauptkind haben wir 5*18 und 2*10 Std... halt auch 5 Nächte pro Woche.. Auch wir machen Grundpflege- wenn Mama nicht da und oder nachts.....
    Aber wir schreiben es nicht auf und rechnen nur die Behandlungspflege ab.... machen es sozusagen unter der Hand..
    Denn wir haben mal 3 Monate versucht das Pflegegeld in Sachleistungen umzuwandeln, also dass wir/ der Pflegedienst das Pflegegeld bekommt, da wir außer 6std am Tag alles machen... aber das ging voll in die Hose- weder wir noch Mama hat das Geld je gesehen...
    Deshalb aus Interesse meine Frage.


    LG

  • Hallo Ivy,


    also mit einem beatmeten Patienten steht eine 24 stündige Behandlungspflege zu. Dazu http://infomed.mds-ev.de/sindb…6ec3003525c9?OpenDocument


    Das vierte Urteil auf der Webseite ist zum einen Wegweisend, aber auch das BSG-Urteil B 3 Kr 4/98 R vom 28.01.99. Danach hätte ein Patient mit Beatmung Anspruch auf Behandlungspflege rund um die Uhr: Begründung sei: Seine Atmung bedarf einer ununterbrochenen Beobachtung z.B. wegen Sekretabsonderung (Absaugen).
    Das Urteil selbst liegt mir nicht vor, deshalb der Konjunktiv.


    Doch hat bei uns damals der MDK von Dresden in Kreischa darauf hingewiesen, dass wir auch einen Pflegedienst bis zu 24 Stunden bekommen können.


    Wenn die Kasse dies ablehnt, würde ich auch eine Beschwerde an das Bundesversicherungsamt schreiben, Begründung hierbei sollte darauf abzielen, dass man es selbst nicht schafft und das Urteil.
    Um den Druck gegenüber der Krankenkasse zu verdeutlichen, geht leider nur ein Krankenhausaufenthalt. Die Rehaklinik Kreischa z.B. entlässt erst ihre beatmeten Patienten, wenn es mit dem Pflegedienst steht.


    Als Orientrierung ist auch die Arbeitshilfe des MDKs der Projektgruppe P 34 "Langzeitbeatmung". Diese ist zu finden als PDF unter: http://infomed.mds-ev.de/sindbad_frame.htm ; auf Stichworte gehen und Langzeitbeatmung wählen.


    Mit Gruß,


    Dirk

  • Hallo,


    @Rina: Wir wollten 16h, die Ärzte wollten zwar dass wir 24 nehmen, aber ich wollte auch ein wenig Privatsphäre bei uns daheim. Die KK hatte die 16h damals bewilligt, aber sagen jetzt dies haben sie nur getan damit wir uns hier einleben können. Nun hat die KK rückwirkend auf 5x10 (Mo-FR) gekürzt.


    @syrabo: Hört sich interessant an, müssen jetzt mit Amalia unbedingt raus das schöne Wetter genießen, schau mir aber heute Abend die Links an. Schon mal vielen Dank!


    Gruß,


    Ivy

  • Hallo Ivy- ja ja die KK.....
    Die versuchen überall zu sparen. :(
    Es ist einfach so, dass Euch 24 Std zustehen und die KK kann froh sein, wenn Eltern das nicht wollen. Gut, ist ja auch nicht immer nötig und dass man mal ganz alleine mit seinem Kind sein möchte ist ja auch klar. Einfach mal kein weiterer Mensch im Haus, der alles mitbekommt, durch den man doch ein Stückweit "eingeengt" wird...
    Kommt Ihr denn mit den 5*10 Std hin???? Vor allem, wenn ihr mal was machen möchtet?? Denn jedesmal Verhinderungspflege zu nehmen ist ja auch nichts.
    Es ist immer eine Kämpferei, aber da würde ich bei der KK mal Druck machen.
    Wir haben es bei einigen Familien so, dass eine Gesamtstundenzahl auf der Verordnung steht,entweder pro Monat oder sogar pro Quartal...
    Die Familien können dann die Stunden nach Absprache nehmen.. OK schon geregelt, aber wenn die Eltern wissen, dass sie außergewöhnlich was vor haben, geben sie zum Beispiel an nem andren Tag ein paar Std ab und bekommen die dann dort, wo sie sie benötigen, oder einfach mal ne Nachtwache... bzw man erstellt den geregelten Plan und wenn noch Std übrig bleiben, dann halt wo die Eltern es wollen.....
    Vielleicht läßt der KiA und die KK sich ja auch darauf ein, dann könnt ihr ein wenig flexibler gestalten..
    Und mit dem rückwirkend-- habt Ihr am Anfang den Pflegeertrag unterschrieben???? Dann sprecht mit Eurem PD bzw kniet der sich da rein wegen der Klärung??? Nicht, dass Ihr auf einmal die Kosten tragen müsst, wenn die KK jetzt ein Teil des Geldes wiederhaben möchte.....


    LG und eine gute nacht Euch

  • Wir haben derzeit noch 16h, weil der PD gemerkt hat dass es einfach nicht geht ohne. Es ist wirklich so unberechenbar mit dieser Krankheit, ich habe kaum ausgesprochen dass es ihr gut geht, steht die näcjhste Katastrophe im Haus und die ist dann meistens auch so neu (wie dass mit dem Beinbruch, da hätte nie einer vorher dran gedacht), dass das ganz schön brennslich werden kann =(




    Geld kann die KK ja ned wieder haben wollen, das hat sie ja nicht mal gezahlt!! Ist echt so eine Sauerrei ... ich werde sogar schon von Börgel angesprochen was denn mit der KK los wäre, die wären plötzlich so unfreundlich und wollten nichts mehr genehmigen ... *kopfschüttel*



    Ich kann schon gar ned mehr vernünftig schlafen/zur Ruhe kommen, es spukt mir alles im Kopf rum ... einfach nur Kraftraubend. Ich habe mal einen Text gelesen, der sprach mir aus der Seele: http://www.ricardas-homepage.d…achartikel/Thema1/11.html


    So, dann gute Nacht, ich versuche nun noch einmal zu schlafen ... *schnief*

  • Hallo Ivy,


    seit Ihr an ein SPZ angeschlossen? Wenn ja und die haben dort eine Sozialarbeiterin, dann kontaktiere sie. Eine von uns bekannte Familie regelt viele Dinge, wie eben Rezepte und Pflegedienst, über eine solche Person.
    Auch könntest du das örtliche Jugendamt kontaktieren (Famlienpflege), weil eure Familie einfach in Gefahr steht. Vielleicht findet sich dort ein Ansprechpartner. Oder auch beim Sozialamt.
    Der Hintergrund ist, vielleicht klappt es ja, wenn ein Amt mit der Kasse "kommuniziert".


    Gruß,


    Dirk

  • Hallo,


    ich weiß leider nicht was ein SPZ ist? Wir haben schon bei vielen angerufen, haben 'Hilfe-Mails' verschickt, aber die Ämter interessieren sich dafür nicht. Es fühlt sich keiner zuständig. Der Verein ACHSE e.V. und Herzenswünsche, sind bisher die Einzigen die uns Unterstützt haben. Am Samstag kam hier regional ein Bericht, der aber schon so harmlos war, dann noch in einem anderem Bundesland als die KK sitzt, ausgestrahlt wurde, dass das wohl auch nicht viel Erfolg erbringen wird.


    Die KK hat nun sogar unseren Kinderarzt (den Niedergelassenen) angeschrieben per Einschreiben, dass er keine Verordnungen mehr über vier Monate verordnen soll, da sie von unserem Kinderarzt (in der Klinik) wüssten es ginge Amalia besser. Ich habe heute schon wieder mal gedacht jetzt ist das Maß voll. Unser KA aus der Klinik meinte mit 'es geht ihr besser', dass sie endlich gut zu nimmt und es öfter mal schafft allein zu atmen, aber wir haben immer wieder einen so harten Rückschlag, dass ich ohne PD wirklich nicht auskomme und die KK dreht wieder alles um. Solangsam verzweifel ich komplett ...



    Was meinst du denn in wie weit das Jugendamt sich da einschalten kann/darf?



    Vielen Dank für Eure Hilfe und Euer Verständnis!



    Liebe Grüße,


    Ivy