Einsatzzeiten des PDs abhängig von Berufstätigkeit

  • Hallo liebe Eltern,
    ich hab gerade einen Brief bekommen indem die Sachbearbeiterin meiner Krankenkasse wissen will ob ich berufstätig bin und in welchem Umfang.
    Vor 1 1/2 Jahren wurden die Einsatzzeiten des Pflegedienstes in ein Budget umgewandelt von festen Zeiten für den ND und festen Kitabegleitungszeiten in 120 Wochenstunden.(Sie schreibt das ist passiert anhand meiner Aussage , das ich eine Berufstätigkeit anstrebe.)
    Die Wochenstunden schöpfen wir zwar nicht voll aus aber es ist sehr unterstützend im Alltag zb auch mal den Pflegedienst am WE miteinplanen zu können.
    Kennt sich jemand aus,
    wenn ich nicht berufstätig bin oder nur einen Minijob habe,
    darf die Krankenkasse dann die Std wieder festsetzen von einem Budget zurück zu festen Zeiten?
    Bzw. was haben sie davon?
    Die Stundenzahl bleibt ja dieselbe.
    Liebe Grüße und Danke für Eure Unterstützung,
    Sandra

  • Hallo,


    ich hatte schon den Fall, daß die KK sogar meinen Dienstplan wollte, damit ich wohl ja nicht zuviel Stunden beantrage/ nehme - gibt hier auch einen Thread dazu.


    Mittlerweile bin ich der Meinung, daß man sich besser einen Anwalt nimmt, bevor man selbst unendlich viel Energie in solche Sachen steckt.
    Denn oft haben die KK's keine rechtliche Handhabe für solche Anfragen, aber dank unserer Unwissenheit geben wir brav Antwort und haben dann erst recht Probleme.


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Hallo Sandra,


    einige Sachberarbeiter gehen davon aus, wenn die Eltern nicht arbeiten, übernehmen Sie die Pflege des Kindes.


    Die Frage ist, was Budget bedeutet. Bekommt der PD eine feste Tagespauschale?


    Wenn ja, dann könnte eine neue Verordnung ausgestellt werden mit z.B. 16 Stunden pro Tag, egal ob Wochenende oder nicht. Wenn Du am Wochenende nur den Nachtdienst nimmst und die Kasse die Tagespauschale bezahlt, sollte nicht deine Sorge sein.


    Den Pflegeumfang, wie viel ihr braucht an PD, prüft der MDK. Viele Kassen halten sich an den Aussagen des MDK. Einige Kassen prüfen dann ab, wie viel die Angehörigen selbst leisten können bzw. meinen, dies können die Angehörigen leisten. Da heißt es in Widerspruch gehen mit der Aussage, ihr könnt es nicht leisten und wenn der PD nicht kommt, ist die Gesundheit lebensbedrohlich gefährdet beim Kind. Zum Beispiel ihr braucht hohe Flexibilität wegen der Berufstätigkeit, Geschwisterkind, Führung des Haushaltes, Pflege der Oma oder ihr könnt ein Teil der Behandlungpspflege nicht bzw. schafft es psychisch nicht etc.


    Vielleicht, eine Vermutung, hat euer PD für den Nachtdienst einen anderen Stundensatz verhandelt als für den Tagdienst. Es gibt Krankenkassen, welche dann aber nicht per Stundensatz zahlen (was geleistet wurde), sondern eben per Tagespauschale.


    Wenn die Kommunikation mit der Kasse gut ist, vielleicht telefonisch klären, das ihr dies Wochenkontingent braucht, um flexibel zu sein und eben nicht mehr Pflegedienst als nötig nehmen wollt.


    Eine andere Frage ist, wie weit man ein solches Schreiben aus datenschutzrechtlichen Gründen beantworten muss bzw. ob es nicht Aufgabe des MDKs ist, dies zu prüfen und der Kasse vorzulegen, wüsste ich auch gern. Vielleicht dazu die Unabhängige Patientenberatung anfragen (http://www.upd-online.de/startseite.html) - ich würde mich freuen, ein Ergebnis hier zu lesen.


    Also wichtig ist für die Genehmigung der Stunden nicht die Berufstätigkeit oder deren Umfang, sondern ob Du / Ihr als Angehörige im gleichen Haushalt in der Lage seit, die häusliche Krankenpflege zu übernehmen. Berufstätigkeit wäre dafür ein deutlicher Grund, ihr seit es zu diesen Zeiten nicht in der Lage, genauso wie es ein verneinender Grund ist, dass man als Eltern nicht absaugen kann.


    Ist die Kasse stur, so ist, wie Anne sagt, ein spezialisierter Anwalt eine gute Option.


    Mit Gruß, Dirk

  • Vielen Dank für Eure ANtworten!
    Lieber Dirk, nein der Pflegedienst bekommt keine feste Pauschale am Tag sondern wird nach Std bezahlt.
    Also im Moment ist es so das der Pflegedienst 110 Wochenstunden hat,
    wir haben jede Nacht 10 Std für den ND und der Rest ist Kitabegleitung bzw wenn wir mal was extra brauchen....
    Ich bin alleinerziehend,
    Jacobs Pappa ist aber teils am WE und 2 mal unter der Woche abends present.
    was meinst Du genau , wenn man als Eltern nicht absaugen kann?
    Gibt es Eltern die das nicht können?
    Für mich ist es so dass ich psychisch sehr belastet bin und quasi im Dauerstress,
    so ist es sehr unterstützend wenn der Pflegedienst manchmal am WE kommt .Muss ich das ärztlich nachweisen und dass kann dann ein Grund sein dass wir das Wochenbudget behalten können?
    Ich blick da noch nicht so ganz durch.


    Liebe Anne,
    ist es möglich, wenn man für solche Dinge einen Anwalt nimmt Rechtskostenbeihilfe zu bekommen?
    Hast Du einen Tip was für eine art von ANwalt dass dann sein sollte?
    Ich bin noch völlige ahnungslos bei dem Thema,
    vielen Dank und liebe Grüße an Euch,
    Sandra
    Danke für Eure

  • Hallo,


    Noch ist es ja kein Prozess.


    Darum reicht erstmal ein Beratungsschein vom Amtsgericht.


    Da ich mit meinen Anwaelten nicht so gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich leider keinen Tipp.


    Aber hier im Forum gibt es eine Mutter, die an Weihnachten grosse Probleme mit der KK hatte und einen super Anwalt, der ihr sehr schnell geholfen hat.


    Villeicht findest Du den Beitrag ja - suche mal unter Behandlungspflege.


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • So, jetzt habe ich etwas mehr Zeit.


    Hier ist der Thread
    http://forum.tracheostoma-kind…&p=12199&hilit=mdk#p12199.
    Dieser Anwalt scheint doch sehr erfolgreich zu sein.


    Und hier Infos über die Beratungshilfe:
    http://www.akademie.de/wissen/…in-kostenlose-rechtshilfe


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • hi
    ich gehe nicht arbeiten und bin vom fach.
    bekomme aber 17 stunden täglich.zur zeit mehr in der woche wegen kiga.
    mdk sagt das meinem sohn 24 stunden zustehen würden.
    es hat nie einer nach arbeit und co gefragt.
    aber ich bin auch der meinung immer einen anwalt bei solchen sachen.
    ich bin zur zeit auch mit zwei teilen wegen kk beim anwalt.es wird wohl auch vor gericht gehen.
    das raubt mir zu viel kraft.und darin bin ich eben auch nicht ausgebildet.

  • Hallo,
    Wahrscheinlich läuft das bei uns noch nicht lange genug, als dass mal jemand auf die Idee gekommen wäre, irgendetwas zu überprüfen. Bei uns ist es eher so, dass die Pflegekräfte auf mich zukommen und sagen, dass ich doch auch mal jemanden für den Abend oder gar die Nacht kommen lassen könnte, damit ich mal Zeit für mich habe oder mal durchschlafen kann. Meistens habe ich aber ein schlechtes Gewissen, weil Alwin ja eigentlich ein total unkompliziertes Kind ist, dass halt manchmal abgesaugt werden muss...
    Aber unser Pflegedienst führt auch alle Verhandlungen mit der Kasse und bestellt die Verordnungen, die nötig sind.
    -> läuft das bei euch nicht so?


    LG Lydia

  • Hallo Sandra,


    wenn Du die Behandlungspflege, also das Absaugen, auch aus psychischen Gründen nicht leisten kannst, ist dies eine Grundlage für häusliche Krankenpflege. Also dass du dann einen Pflegedienst brauchst, damit die ärztliche Behandlung deiner Tochter gesichert ist. Wie gesagt, es kann vielleicht geschickt sein, eine Verordnung zu machen mit einer täglichen Stundenzahl, die auch am WE gilt, weil Du es nicht leisten kannst. Ob Du dann alles abrufst an Stunden, wenn es genehmigt wird, kannst Du auch dann noch entscheiden.


    Hast Du schon mit der Kasse mal gesprochen, vielleicht klärt es sich auch so. Wenn Du eine Kürzung der Stunden bekommst, muss Du erstmal in Widerspruch gehen. Hilfreich bei einer Begründung können dir dabei die Intensivkinder zu Hause e.v. (http://www.intensivkinder.de -> Regionalleiterinnen) sein oder eventuell wir, aus unserem Erfahrungen, hier im Forum. Wenn dem Widerspruch schnell abgeholfen werden soll, braucht es einen Anwalt, da dieser prüfen sollte, ob es schon zum Sozialgericht sollte oder nicht.


    Wenn die Kasse die Stunden kürzt, dann lass dir das letzte MDK-Gutachten zu kommen zu dieser Entscheidung, also was sagt der MDK. Wenn der MDK selbst meint, es sind bis zu 24 Stunden täglich möglich / nötig, kannst Du im Widerspruch auf das Gutachten verweisen. Es kann auch in einem Rechtsstreit eine hohe Wirkung haben, da die Krankenkasse ihre Entscheidungen auf eine sachlich-medizinische Begründung stützen muss, also dem MDK-Gutachten.


    Wenn Du einen Anwalt wählst, dann sollte dieser mindestens ein Fachanwalt im Sozialrecht sein, gut ist dabei eine Kombination zum Medizinrecht und auch Behindertenrecht, speziell auch häusliche Krankenpflege.
    Du kannst den Anwalt auch fragen, ob er sich in den Fällen der häuslichen Intensivkrankenpflege (24h- Pflege zu Hause) auskennt. Der Anwalt sollte dich auch darin beraten / informieren können, ob und welche finanzielle Unterstützung wie Prozesskostenhilfe dir zu stehen.


    Mit Gruß, Dirk