Bericht Rechtsanwalt; BKK streicht 18h Pflege -sofort-

  • Hallo Ihr Lieben,


    hier nun der Bericht unseres Rechtsanwalts Richter. Dieser in mehreren Zeitschriften veröffentlicht wird.
    Wunderbar geschrieben!!


    Vielen Dank Herr Richter!




    Die Weihnachtsgeschichte 2012 – von der Lust Anwältin oder Anwalt
    im Sozialrecht zu sein


    von Ronald Richter, Rechtsanwalt
    RICHTERRECHTSANWÄLTE


    Es begab sich aber zu der Zeit als das Wirtschaftlichkeitsgebot die Macht im Gesundheitswesen übernahm, obwohl ein Gebot des Bundesgesundheitsministers ausging, dass die Patienten an den Milliardenüberschüssen der Krankenkassen zu beteiligen seien. Da dies Gebot aber das allererste war, erreichte es einige Krankenkassen nicht.


    So ging in der großen Kreisstadt Dillingen an der Donau am Donnerstag, den 20.12.2012 um 15:06:50 MEZ eine E-Mail mit der Betreffzeile „Aufhebung der häuslichen Intensivpflege für Lucy F.“ ein. Im Text, der nur 3 Sätze lang war, hieß es wörtlich: „Aufgrund des aktuellen Gutachtens des MDK wird die häusliche Intensivpflege ab dem 21.12.2012 aufgehoben. Der Pflegedienst ist ebenfalls entsprechend informiert worden. Der Bescheid wird Ihnen in den kommenden Tagen noch als Original per Post zugehen.“


    Lucy, ein quirliges 4 ½ Jahre altes Mädchen, hat als Frühchen (34. Schwangerschaftswoche) schon einiges in ihrem Leben hinter sich. Aufgrund der Bemühungen der Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals um ihr Leben trägt sie einen Luftröhrenschnitt und eine Trachealkanüle. Nachdem der 1. Versuch der Entwöhnung von der Kanüle so gescheitert war, dass Lucy 2 Monate im künstlichen Koma lag, wird seit Ende November ein neuer Versuch unternommen. Nach Auffassung der behandelnden Vertrags- und Krankenhausärzte kommt es in dieser Entwöhnungsphase regelmäßig zu Komplikationen, auf die sofort reagiert werden muss. Daher erhielt Lucy seit nun fast 1 ½ Jahren – wenn sie nicht im Krankenhaus behandelt wurde – häusliche Intensivpflege von täglich 18 Stunden.


    Dabei begleitet sie der Pflegedienst in den integrativen Kindergarten, der Lucy nur dann aufnimmt, wenn eine Pflegekraft zur Verfügung steht. Außerdem übernimmt es der Pflegedienst in Abend- und Nachtstunden Lucy zu überwachen, damit die Eltern und Geschwister einen Rest „normalen“ Leben führen können. Nach Aussage des Universitätsklinikums ist mit einer sprunghaften Besserung in etwa 3 bis 4 Monaten zu rechnen, sollte die Kanülenentwöhnung funktionieren. Dann besteht keine Gefahr mehr, dass Schleim und Sekret das Atemloch verstopft und sofort abgesaugt werden muss. Außerdem könne dann sowohl das Beatmungsgerät (mit Sauerstoffgabe) und der Monitor in der Nacht entfernt werden.


    Die Krankenkasse von Lucy, die für die Bewerbung ihrer ausgezeichneten Leistungen, die beste Gesundheitsförderung und den Topservice unter dem Slogan „Ihrer Gesundheit zuliebe“ genügend Mittel zur Verfügung hat, sah dies anders und schrieb den vorgenannten Bescheid per E-Mail.


    Doch die Eltern von Lucy sind kampferprobt und wissen, dass in solchen Fällen nur anwaltliche Hilfe wirklich hilft. So wurde bereits 1 Stunde nach Eingang der E-Mail bei den Eltern, ebenfalls vorab per E-Mail und per Telefax ein anwaltlicher Widerspruch eingelegt mit der Aufforderung, bis zum 20.12.2012, 18.00 Uhr mitzuteilen, dass während des Widerspruchsverfahrens, insbesondere aber während der Weihnachtstage eine aufschiebende Wirkung hergestellt wird und die Versorgung aufrechterhalten bleibt. Die Deutsche BKK antwortete nur 8 Minuten später und ließ mitteilen: „Eine Weiterführung der häuslichen Intensivpflege während des Widerspruchverfahrens wird seitens der Deutschen BKK nicht erfolgen.“


    Immerhin übersandte die Deutsche BKK das zitierte ominöse MDK-Gutachten. Das MDK-Gutachten stellte sich als Einstufungsgutachten in die Pflegeversicherung nach den §§ 14, 15 SGB XI dar. Auf immerhin 7 Zeilen teilte der MDK aber auch etwas zur häuslichen Krankenpflege vor. Wörtlich der MDK:


    „Die Mutter ist in die Versorgung eingewiesen, nicht berufstätig und kann bei Bedarf absaugen, Sauerstoff verabreichen und inhalieren lassen. Nachts ist Lucy am Monitor angeschlossen. Bei Alarm könnte die Mutter einschreiten. Eine Interventionsbereitschaft durch den ambulanten Pflegedienst ist nur für die Stunden des Kindergartenaufenthalts von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr nachvollziehbar.“


    Was tun: Muss Lucy sich nun über Weihnachten aufmachen, um sicher pflegerisch begleitet zu werden – zwar nicht in den Stall, aber in das Universitätsklinikum München, das Lucy seit ihrer Geburt wunderbar begleitet? Kein Weihnachten mit den Geschwistern. Dabei hatte sie ihrem Anwalt am Telefon als Weihnachtswunsch übermitteln lassen, dass ihr größter Wunsch sei, zu Hause zu bleiben. Wer sich ein sprichwörtliches Bild von Lucy machen möchte, kann dies unter http://www.lucyfiedler.de gern tun.


    Doch es ist Weihnachten und auch Anwältinnen und Anwälte im Sozialrecht haben dann einen Wunsch frei und sind natürlich Rechtspositivisten ersten Ranges: Sie glauben ganz fest an das Recht und den Rechtsstaat, der ein derartiges Verhalten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (und damit quasi des Staates) nicht hinnimmt. Also am 21.12.2012, dem Freitag vor Weihnachten, ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht Augsburg erheben. Dabei hat sich bewährt, derartige Verfahren telefonisch anzukündigen, denn es dürfte allen klar sein, dass auch die Beschäftigten an einem Sozialgericht am Freitag vor Weihnachten nicht bis 20.00 Uhr im Gericht sind und eigentlich sich auch etwas anderes für diesen Tag zurecht gelegt haben.


    Die Aufnahme der für die Krankenversicherung zuständigen Richterin ist freundlich mit dem Hinweis, dass die einstweilige Anordnung bis 14.00 Uhr vorliegen müsse und dass es schwierig werde, noch einen Beschluss zu fertigen, da es schlicht an Schreibpersonal fehle. Der Anwalt verspricht sich sofort an die Arbeit zu machen, wobei natürlich gerade in so einer Situation viele Belege und Glaubhaftmachungen vorgelegt werden müssen, damit eine Entscheidung überhaupt „technisch“ möglich ist. Um 12.00 Uhr ein weiterer Anruf aus dem Sozialgericht, die für die Krankenversicherung zuständige Richterin habe eine Urkundsbeamtin überzeugen können heute länger, bis 16.00 Uhr, zu bleiben, um ggf. noch einen Beschluss zu fertigen, nun müsse aber die einstweilige Anordnung auch sofort übersandt werden. Wie das Gericht notiert, geht der 13-seitige einstweilige Anordnungsschriftsatz mit 37 Seiten Anlagen um 13.06 Uhr beim Sozialgericht Augsburg ein.


    Während die Deutsche BKK bereits Weihnachten feiert oder sich neue Werbeslogan ausdenkt, jedenfalls nicht erreicht werden kann, wird ergänzend vorgetragen (ja, der Pflegedienst übernimmt das Risiko der Leistungen über Weihnachten nicht!), die Oberärztin des Universitätsklinikums befragt, rechtlich geprüft und um 15.20 Uhr das erlösende Signal telefonisch gegeben, dass eine einstweilige Anordnung ergeht und Lucy bis vorläufig zum 10.01.2013 im gewohnten Umfang versorgt werden kann. Um 16.19 Uhr geht auch der Beschluss des Sozialgerichts per Telefax ein.


    Das (Sozial-)Recht und der Rechtsstaat haben wieder einmal gesiegt und dabei auch seine sehr menschliche und warme Seite gezeigt. Aber nur weil die Organe der Rechtspflege alle geplanten Arbeiten zur Seite gelegt haben und sich diesen einen „Weihnachts“-Falles angenommen haben.

    Das so etwas überhaupt notwendig ist, verbinde ich mit einem persönlichen Wunsch an die Kolleginnen und Kollegen: Die Krankenkassen stehen im Wettbewerb und ihr höchstes Gut sind die Mitglieder. Daher seien wir solidarisch: Wer so bewusst falsch spielt, gehört nicht zu uns. Daher sollten sich alle Versicherten der Deutschen BKK überlegen, ob nicht ein Wechsel in Frage kommt. So jedenfalls geht man nicht miteinander um.


    Für uns Sozialrechtlerinnen und Sozialrechtler bleibt wiederum eins festzustellen: In welchen Beruf kann man so schnell helfen und so viel Freude bereiten, Beistand gewähren und die elementare Not lindern. Der Weihnachtsmann kann dies nur an einem Tag im Jahr. Wir jeden Tag. Wie wunderbar!

  • Sorry, aber ich hab bei den ersten Zeilen echt herzhaft gelacht, so eine individuelle Umschreibung der Weihnachtsgeschichte habe ich noch nie gelesen. Dieser Anwalt ist ja echt cool drauf.
    Super Artikel!!!!!


    Hoffentlich hat er die erwartete Wirkung.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Wow! toll!
    freut mich, das ihr es wirklich geschafft habt, innerhalb sooo kurzer Zeit, alle Hebeln in Bewegung zu setzen!!!
    lg Nina

    --- Nina (1983) mit Tochter Chantalle (1999, gesund) und Evelin geb 05.11.2006, leider keine Diagnose, neuromuskuläre Erkrankung,Tracheostoma und voll beatmet, Peg-Sonde da kein Schluckreflex, Muskelschwäche ---

  • Hut ab! Da haben aber einige Menschen "Engelchen" für Lucy gespielt!
    Es freut mich, dass es doch immer wieder mal eine schöne Weihnachtsgeschichte gibt!!!

  • Einfach nur super :mrgreen:


    Ich hoffe dass der Artikel Früchte trägt und auch weiterhin die KK bewilligt, ohne ständige Kämpfereien.


    Frohes neues!

  • Guten Abend Ihr Lieben,


    mir ist wichtig, daß aufgedeckt wird wie mit Familien umgegangen wird, da wir kein Einzelfall sind!


    Leider erwischt es immer wieder die, die am meisten Unterstützung bräuchten. Familien mit einem kranken Kind haben schon genug Probleme und Sorgen! Warum muss genau diesen Familien noch unnötig Ärger bereitet werden?


    Oft genug bleibt nicht mal mehr die Kraft sich zu wehren, man lernt mit Kompromissen umzugehen oder Lösungen für die unmöglichsten Dinge zu finden.....am Ende bleibt die Familie auf der Strecke!


    Wünsche Euch allen noch einen schönen Abend!
    Lasst es Euch gut gehen!


    Katrin

  • Liebe Katrin!


    Toll, dass Ihr solch großartige anwaltliche Unterstützung habt!
    Traurig, dass eine KK so dämlich und unmenschlich ist!


    Wie ist es denn inzwischen weitergegangen? Konntet Ihr Euren Anspruch auf 18h Behandlungspflege während des Weanings durchsetzen?


    Dir wünsche ich, dass Du irgendwann die Hochachtung spürst, die eigentlich in dem MDK-Gutachten stecken müsste. Du bist so gut, dass Du in jeder Lage Deinem Kind trotz ganz besonderer Bedürfnisse adäquat helfen kannst!


    Dass Du dies als einzelner Mensch und Mutter von insgesamt 3 Kindern nicht 24h am Tag tun kannst, steht für mich als Hausfrau und Mutter von ebenfalls 3 Kids außer Frage und somit auch nicht zur Diskussion.


    Ich wünsche Euch viel Kraft, Gesundheit, Unterstützung und ein positives Weaning, an dessen Ende ihr keinen PD mehr braucht und endlich ein stabiles Kind und Eure Privatsphäre habt!


    Grüßle
    Ursula

    Kinderkrankenschwester Schwerpunkt Heimbeatmung und Palliative Care; Mama von 3 Pflegekindern (*2001, 2002 schwerstmehrfachbehindert, 2003) und 1 Hund