Anspruch auf 24 Stunden Behandlungspflege gegen PKV!

  • Für alle privat Krankenversicherten:


    Ich habe eine erfreuliche Entscheidung erhalten, wonach ein Anspruch auf 24 Stunden Behandlungspflege täglich aufgrund eines privaten Krankenversicherungsvertrages besteht.


    Die privaten Krankenversicherungen gewähren regelmäßig Behandlungspflege nur als "freiwillige Leistung", die sie dann auch noch nach eigenem Gutdünken glauben, einschränken zu können.


    Das Landgericht Köln hat jetzt mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 06.07.2011 (Az. 23 O 295/10) festgestellt, daß der Versicherte einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege hat, auch wenn die Leistung "häusliche Krankenpflege" nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht zum Leistungsumfang gehört.


    Beste Grüße


    Philip Koch