Freistellung vom Arbeitgeber-z.B. Pflegezeit?

  • Hallo ihr Lieben,



    mal wieder eine Frage an Euch.....da mir selbst die Hotline meines Arbeitgebers nicht weiterhelfen konnte bzw. wollte.


    Mitte Mai endet meine mittlerweile 3 jährige Erziehungszeit. Da Lucy noch nicht stabil genug ist, kein Kiga-Platz für so viele Stunden vorhanden usw. habe ich mich für Urlaub ohne Bezüge entschieden.


    Leider bin ich kein Beamter und habe somit auch nicht diese Rechte.


    Es gibt auch noch die Auswahl von Pflegezeit für 6 Monate...mit evtl. Verlängerung (im Fall eines Pflegebedürftigen Familienangehörigen...)


    Kann mir jemand einen Rat geben, vielleicht hat der Eine oder Andere auch so eine Situation.


    Wie reagieren Eure Arbeitgeber auf Arbeitsausfälle (Rechtlich) wenn ihr z.B. Wochenlang im KK seid?
    Hat man in so einem Fall Sonderrechte?



    Vielen Dank im voraus,


    Katrin

  • Hallo Katrin,


    ich kann dir leider auch nicht wirklich weiterhelfen, bin aber gerade in einer ähnlich blöden Situation. Bei mir endet die Elternzeit im Juli und so wie es aussieht, muss ich auf jeden Fall mit ein paar Stunden wieder in der Schule einsteigen, auch wenn Mathis noch lange nicht so weit ist, und ich auch nicht wirklich...
    Aber sowohl finanziell als auch versicherungstechnisch geht es wohl nicht anders.


    Wieso hast du dich für "Urlaub ohne Bezüge" entschieden? Hätte ein Antrag auf Pflegezeit mehr Nachteile?
    Könntest du von Arbeitgeberseite mit Teilzeit einsteigen oder musst du gleich 100 Prozent anfangen?


    Wegen längeren Ausfällen muss ich mich auch erst mal erkundigen. Falls ich da irgendetwas herausfinde, lass ich es dich wissen.


    Liebe Grüße,
    Miriam

  • Ich habe nach der Elterzeit ein sogenanntes Sabbat-Jahr angehängt, also so wie du schreibst "Urlaub ohne Bezüge". Da letztes Jahr verschiedene Kurzarbeitsmodelle bei uns galten, war das gar kein Problem.
    Ich habe mir allerdings meine Rechte auf Wiedereintriott nach der Erziehungszeit auch für dieses Jahr fetsschreiben lassen, also kann ich nun auf einem Teilzeit-Job bestehen. Wie gut ds klappt,w erden wir sehen !

  • Die hohen Fehlzeiten (Rekordjahr mit meinem Grossen: 143 Tage Schulausfall) waren in unserer Firma nie ein wirkliches Problem. Glücklich war darüber niemand aber man hatte ein Einsehen.
    Für jedes Kind hat jeder Elternteil 10 Tage Kindkrank im Jahr, diese können auf den anderen Partner übertragen werden. Alleinerziehende haben 20 Tage/Jahr bis zum 12. LJ. Danach bei Behinderten weiterhin.
    Diese Tage sind unbezahlt mit Krankengeldbezug, also 60%. Jeden 1.Tag einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber als Lohnfortzahlung voll, der zählt also nicht zu den 20 Tagen dazu. Ich habe es dann meist so gemacht, dass ich 2-3 Tage mit in die Klinik bin zum Eingewöhnen und danach dann wieder arbeiten, sodass ich pro Krankheit nur 1-2 Tage verbraucht habe. Bei Mehrbedarf habe ich halt unbezahlten Urlaub genommen. Pflegezeit gab es damals noch nicht, aucxh keinen PD.

  • Hallo,
    ich habe damals bei Jonas die Pflegezeit genommen. Er ist im Mai 3 geworden und hätte frühstens im Sep in den Kiga gehen können. Um diese Zeit zu überbrücken habe ich die 6 Monate Pflegezeit genommen. Nach Ablauf der 6 Monate dann auch noch einmal 6 Monate dran gehangen was im Höchstfall damals ging - heute glaube ich auch noch.
    Mein Arbeitgeber wußte ja um Jonas uns so habe ich offen mit ihm darüber gesprochen. Es war damals die beste Lösung für uns alle. Problem ist nur, daß man dann nicht mehr versichert ist - mein Mann hat mich dann mit zu sich genommen und keine Bezüge mehr hat. Ich habe somit mein Recht auf Arbeitslosengeld völlig vertan und würde dies auch nicht mehr angerechnet bekommen.
    Man muß abwägen. Ich hätte es damals nicht anders machen können. Heute gehe ich nur auf 400 EUR Basis arbeiten und habe einen ARbeitgeber bei dem ich keine festen ARbeitszeiten habe. Das ist für mich und die Familie das beste gewesen.