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Neues ab 1. Juli 2025 in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) - Potenzialerhebung

  • DirkStr
  • 22. Juni 2025 um 10:27
  • DirkStr
    DirkStr
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    • 22. Juni 2025 um 10:27
    • #1

    Ab dem 1. Juli 2025 gelten dauerhafte Sonderregeln zur Potenzialerhebung, basierend auf einer neuen Ausnahmeregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie ersetzt nahtlos die bisherige Übergangsregelung, die Ende Juni 2025 ausläuft – vorausgesetzt, das Bundesgesundheitsministerium hat keine Einwände.

    1. Für bestehende AKI-Fälle (Versorgung bis 30. Juni 2025):

    • Potenzialerhebung ist nicht mehr verpflichtend.
    • Sie wird nur noch durchgeführt, wenn Hinweise auf Entwöhnung oder Dekanülierung bestehen oder die Betroffenen es ausdrücklich wünschen.
    • Folgeverordnungen sind künftig bis zu 12 Monate möglich, ohne erneute Potenzial-Prüfung.

    2. Für neue AKI-Fälle (ab 1. Juli 2025, beatmet oder trachealkanüliert):

    • Potenzialinvestigation bleibt Voraussetzung – vor jeder Verordnung muss geklärt werden, ob Entwöhnung möglich ist.
    • Ausnahme: Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren dokumentiert wurde, dass keine Entwöhnung oder Dekanülierung möglich ist, entfällt die Potenzialerhebung auch für Folgeverordnungen.
      • Die Gültigkeit der Erhebung:
        • Standard: mindestens halbjährlich, max. drei Monate alt zum Verordnungszeitpunkt.
        • Bei dauerhaft fehlender Verbesserungsperspektive: nur einmal jährlich, max. sechs Monate alt.

    Dr. Bernhard van Treeck (G‑BA) nennt dies eine „pragmatische Ausnahmeregelung“, die sowohl den Schutz der Patient:innen stärkt, als auch knappe ärztliche Ressourcen dort einsetzt, wo noch realistische Chancen auf Entwöhnung bestehen – besonders bei fortgeschrittenen Erkrankungen mit sinkendem Potenzial.

    Quellen:

    Außerklinische Intensivpflege: ISL begrüßt Versorgungssicherheit – fordert jedoch rechtskonforme Lösungen - ROLLINGPLANET
    Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) begrüßt den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dieser steht…
    rollingplanet.de
    AKI: Neue Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung - beatmetleben
    Wie der G-BA gerade bekanntgegeben hat gibt es eine neue Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in der Außerklinischen Intensivpflege. Es heißt: Der…
    beatmetleben.de

    Außerklinische Intensivpflege: Neue Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung - Gemeinsamer Bundesausschuss

    Potenzialerhebung für AKI wird ab 1. Juli neu geregelt
    Für die außerklinische Intensivpflege hat der Gemeinsame Bundesausschuss wieder einmal eine Ausnahmeregelung getroffen: Für Bestandsfälle ist eine…
    www.aerztezeitung.de


    Meine Kritik dazu:
    - es ist "nur"eine Regelung / Richtlinie, was bedeutet, dass Krankenkasse sich auch über diese Stellen können. Richtig verbindlich würde es erst sein, wenn dies ins Gesetz der AKI überführt werden würde.
    - die Unsicherheit und Angst kann bzw. bleibt weiterhin bestehen, insbesondere wenn es mit der Krankenkasse Probleme gibt, die AKI zu genehmigen oder Angst, ob die nächste Verordnung auch genehmigt wird.

    Gut zu wissen:

    Die Änderung der Richtlinie ist kein Selbstläufer oder weil Krankenkasse und andere Entscheider:innen der Gesundheitsbranche den betroffenen Familien was gutes tun wollen. Nein, sie wurde durch eine ständige und geduldige ehrenamtlicher Arbeit von einzelnen Personen und Vereinen aus der Betroffenenszene erreicht. Unter anderem aus dem Verein INTENSIVkinder zuhause e.V., Intensivleben Kassel e.V. und dem ISL e.V. und andere Organisationen.

    Deshalb "Gemeinsam schaffen wir es" - du kannst deren Arbeit mit Spenden oder eine Mitgliedschaft z.B. bei INTENSIVkinder zuhause e.V. unterstützen und bist als Betroffene:r nicht allein.

    Diskutiere hier mit und berichte deine Erfahrungen mit außerklinischer Intensivpflege.

  • DirkStr 22. Juni 2025 um 10:47

    Hat das Thema aus dem Forum Leben mit außerklinischen Intensivpflege (AKI) nach Intensivpflegegesetz - IPreG verschoben.
  • Tarotorium
    Neuling
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    Kanüle
    Ja
    Beatmung
    Ja, 8 Stunden zur Nacht
    sauerstoff
    Ja, ständig
    Professionelle:r
    _1
    • 23. Juni 2025 um 15:50
    • #2

    Die Kritik, das es ist "nur" eine Regelung / Richtlinie sei, was bedeutet, dass Krankenkasse sich auch über diese Stellen können, ist leider berechtigt. Unsere KK besteht darauf :(

  • DirkStr 23. Juni 2025 um 17:38

    Hat den Titel des Themas von „Neues ab 1. Juli 2025 in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) - Potentialerhebung“ zu „Neues ab 1. Juli 2025 in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) - Potenzialerhebung“ geändert.
  • DirkStr
    DirkStr
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    • 23. Juni 2025 um 17:40
    • #3

    Wir werden es jetzt mal angehen und bei der Krankenkasse nachfragen.

    Wir haben jetzt 2 Jahre die Potenzialerhebung durch, doch die Krankenkasse hat in „unserer“ Vereinbarung zum persönlichen Budget (Zielvereinbarung) diese Potenzialerhebung alle halbe Jahre festgeschrieben.

    Also nach der Richtlinie müssten wir es nicht mehr. Ich bin gespannt. An sich, wenn sie darauf bestehen, ist es Verschwendung von Geldern genauso wie "Überdiagnostik".

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Tags

  • Intensivpflegegesetz
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