Gilt das Intensivpflegesetz auch für Privat-Versicherte (Private Krankenversicherung)?

Nein!


Das IPreG bezieht sich auf das fünfte Sozialgesetzbuch, welches die rechtliche Grundlage ist für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).


Bei der privaten Versicherung gilt der Versicherungsvertrag, welcher der Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung abgeschlossen hat. Dort sind die Leistungen wie Häusliche Krankenpflege geregelt.


Wenn hier Unsicherheiten bestehen, sollte ein jeder seinen Vertrag prüfen, gegeben falls mit einer Hilfe über eine:n Rechtsanwältin.